Hallo, ich bin in Deutschland geschieden, arbeite in Luxembourg und habe dort die Steuerklasse für verheiratete bekommen. (laut Steueramt ist das so korrekt, bis 3 Jahre nach Scheidung). Aber jetzt die Frage: Muß ich mich dann auch am Jahresende mit meiner Exfrau veranlagen lassen?! Oder spielt das keine Rolle? Würde mich über eine Aufklärung freuen! đ
13 Jahren ago
Hallo
Das musst du nur machen in dem Jahr wo ihr noch zusammen gewohnt habt. Danach musst du erst wieder eine Steuererklärung in Luxemburg machen,wenn du mehr als 53000€ im Jahr verdienst. Nach 3 Jahren(es zählt nicht das Scheidungsjahr mit) geht man denn von Steuerklasse 2 zurück in die 1. Ich hoffe ich konnte die helfen?
Gruss Luxfisch:cool: