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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse für Alleinerziehende  

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robby1
38 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Wer weiß bescheid und kann mir weiterhelfen? Folgende Frage: Nach meiner Information gibt es seit 01.01.09 eine Änderung in der Steuerklasse für Alleinerziehende. Kl. 1a fällt weg, dafür erhält man eine Steuergutschrift. Lt. meiner PA muß ich die beantragen. Auf meiner akt. Steuerkarte steht aber 1a. Wird das doch automatisch berücksichtigt oder muß ich das extra mit welchem Formular beantragen? Im Antrag auf Steuerkredit für Alleinerziehende steht etwas von max. Kindesunterhalt, das ist dann wohl nicht das richtige Formular, oder? Vielen Dank schon mal im voraus!!!


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo Robby! Wir haben dieses Formular auch bekommen. Laut unserer PA müssen wir die Formulare 161 + 161 Anlage VII ausfüllen und zusammen mit der Steuerkarte an die Bureau RTS-Non-Résidents schicken. Wie das dann genau mit dem Steuerkredit läuft wissen wir allerdings auch noch nicht.


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Pips
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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe das gleiche Problem. Bisher habe ich immer einen Freibetrag fuer Alleinerziehende eingetragen bekommen. Laut Steueramt faellt der aber jetzt weg ??? Der Beamte vom Steueramt kam mir allerdings nicht sehr kompetent vor. Weiss jemand genaueres oder hat diesen Freibetrag auf der Karte ? Es handelt sich um einen Freibetrag den man als Alleinerziehende erhaelt, wenn man keinen oder nur wenig Unterhalt bekommt.

Danke Pips


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Naturfreund
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16 Jahren  ago  

hab eben versucht bei der stuerverwaltung jemanden anzurufen die arbeiten aber nur bis 11:45uhr. wie gesagt. war immer auch steuerklasse 1a bis mai.08 seitdem wieder 1. auf der jetzigen steuerkarte steht wieder 1a. aber die kinder werden ja nicht mehr berücksichtig. hab irgendwo was gelesen das man nen antrag für steuersenkung stellen kann aber in wie weit keine ahnung versuche morgen dort mal jemanden zu erreichen und werde dann bescheid sagen.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Ich hab im Internet einen Artikel einer Luxemburger Zeitung gefunden. Wenn ich das richtig verstanden habe dann bekommen alle Alleinerziehenden (natürlich nur der einen entsprechenden Antrag stellt) einen jährlichen Steuerfreibetrag von 750 Euro. Dadurch fällt der höhrere Steuerbetrag den man bisher bei der Steuererklärung für Versicherungen usw. geltend machen konnte weg. Die entsprechenden Formulare kann man sich hier http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/index.html (hoffentlich funktioniert der Link) runterladen.


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robby1
38 Messages

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16 Jahren  ago  

Von meiner PA habe ich auch die Info über den Betrag von 750 Euro erhalten und wie gesagt den Antrag auf Steuerkredit. Was mich verwirrt ist der max. Betrag von 265 Euro an Unterhalt für ein Kind. Wer hat damit schon im Vorjahr Erfahrungen gemacht, denn mir scheint das Formular nicht aktuell. Leider habe ich keinen schriftl. Vertrag über den Unterhalt. Wie genau muß man das nachweisen?


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Pips
89 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

nachweisen musste ich den Unterhalt bisher nie. Wenn Du versicherst, das du unter dieser Grenze von 265 Euro liegst, ist das wie eine Eidesstattliche Versicherung ! Ansonsten geht es auch ueber Kontoauszuege, wurde aber bei mir nie nachgefragt.


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robby1
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16 Jahren  ago  

Vielen Dank, schon mal!!


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Ihr redet hier immer von Unterhalt. Ich bin aber prinzipell nicht alleinerziehend sondern nur nicht mit dem Vater meines Kindes verheiratet und dadurch in der Steuerklasse 1 A (ledig, mit Kind).

Daher hab ich mich jetzt nochmal genau in unserer PA informiert.

2009 wurde der Steuerfreibetrag von 1920 Euro abgeschafft und als Ersatz ein Steuerkredit in Höhe von 750 Euro eingeführt. Vorausgesetzt man konnte bis 2008 immer den vollen Steuerfreibetrag ausschöpfen und der persönliche Spitzensteuersatz lag bei 38 % hat man durch diesen Steuerfreibetrag eine jährliche Steuerentlastung von ca. 720 Euro. Konnte man den Freibetrag nicht voll ausschöpfen hatte man eben Pech gehabt.

Seit diesem Jahr bekommen daher alle Alleinerziehenden einen Steuerkredit von 750 Euro. Dadurch profitieren vorallem Geringverdiener. Voraussetzung ist jedoch das dieser Steuerkredit beantragt wird. Diesen kann man sich entweder mit dem entsprechenden Formular vorab auf der Steuerkarte 2009 eintragen lassen oder aber nachträglich in der Steuererklärung 2009 beantragen.


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grenzluxi
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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich habe gerade versucht, entsprechende Formulare zu finden, finde aber nur welche für in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige. Kann man diese benutzen (Formular 161 Anlage VII)? Oder gibt es diese doch für Non-Résidents? Und gilt dieser Steuerfreibetrag für den, der den Kinderbonus nicht bekommt, oder ist das egal?

Danke im voraus!


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Pips
89 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

komme gerade vom Steueramt. Den AE-Freibetrag bekommt man nicht mehr auf die Steuerkarte eingetragen sondern muss ihn sich am Ende vom Jahr ueber die Steuererklärung zurückholen.

Gruss Pips


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grenzluxi
31 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Pips, das habe ich auch gerade gelesen im Newsletter von impotsdirect.lu vom 21.01.2009. Ist ja aber dann zumindest nicht verloren...

LG, Loulou