Hallo,
Wir haben folgenden Sachverhalt.
Wir sind nicht verheiratet, haben eine Tochter zusammen seit März 2010. Sie hat in D gearbeitet und ich arbeitet z.Z. in L. Ich bin dort nachdem wir im Juli 2010 von der CNPF eine Differenzzahlung erhalten haben in die bessere Steuerklasse 1a gesetzt worden.
Mir wurde von Bekannten erzählt das ich automatisch im neuen Jahr wieder auf Steuerklasse 1 gesetzt werde. Folgendes Problem wäre ich kann im Jan.2011 keine Differenzgeldzahlung nachweisen da der Betrag der Deutschen Familienkasse höher als der CNPF liegt.
Bekomme ich dann trotzdem von der CNPF mit der Auflistung geschickt auch wenn es 0,-€ sind? Kann ich die Steuerklasse 1a mit dem Bescheid vom Juli 2010 einschicken?
Danke für euere Hilfe.