logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse ab 2018 - 90% Grenze  

Profilbild von
RuSkync
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Also mein Berater vom Lohnsteuerhilfeverein hat es mir so erklärt: Zunächst wurde berechnet welche Steuerklasse für mich günstiger sein wird. Dies war die Steuerklasse II. Dann hieß es, dass vom Finanzamt vorgesehen sei alle Grenzgänger anzuschreiben und aufzufordern ihr Welteinkommen einschließlich des des Partners offen zu legen. Auf Grundlage meiner Reaktion werde ich dann entweder von Amtswegen in die Steuerklasse I eingestuft, oder in die Steuerklasse II. Da ich jedoch bei meinem Arbeitgeber die Steuerkarte im Januar vorlegen muss, um die nachteilige Besteuerung ohne Karte und ggf. viel Aufwand für meinen Arbeitgeber, zu vermeiden, wäre es ratsam einfach selbst aktiv zu werden. bevor das Chaos mit rund 28.000 betroffenen Grenzgängern in Luxemburg ausbricht, habe ich also lieber selbst die Initiative ergriffen.


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Und was bzw wie soll man selber aktiv werden bzw. was machen sie?


Profilbild von
info
3714 Messages

Online

8 Jahren  ago  

Wer selbst aktiv werden will macht einfach dieses Jahr einen LoJa.


Profilbild von
Schaoten
483 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Mal eine (vermutlich blöde) Frage meinerseits: Meine Frau hat bisher ebenfalls wie ich in LUX gearbeitet - deswegen hatten wir beide auch eine gemeinsame Steuererklärung in LUX abgegeben. Seit diesem Jahr arbeitet sie wieder in DE. Meine Frage bezieht sich nur auf die Besteuerung in LUX: Für uns dürfte sich doch steuerlich (für Steuerjahr 2017) nichts ändern, da wir ja bereits schon in der Vergangenheit in LUX gemeinschaftlich mit beiden Gehältern veranlagt wurden - oder habe ich da einen Denkfehler? Danke im Voraus


Profilbild von
MartinO
3 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Ja Du hast einen Denkfehler!

Vorher beide steuerpflichtiges Einkommen in Luxemburg Jetzt eine/r steuerpflichtiges Einkommen in Luxemburg UND eine/r steuerfreies Einkommen in Luxemburg

Steuerfrei heißt steuerfrei und bleibt auch steuerfrei, es trägt jedoch (bis auf wenige Ausnahmen) zu einer höheren Besteuerung des steuerpflichtigen Einkommens, bei einer Zusammenveranlagung also der des Ehepartners.


Profilbild von
Schaoten
483 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Was genau meinst Du mit steuerfrei?

Beide Einkommen wurden ja bislang auch in Luxemburg zusammen veranlagt und das Gesamteinkommen besteuert.

Das Einkommen meiner Frau wird nun zukünftig in Deutschland besteuert und kommt zusätzlich in die Anrechnung zur Progression des Gesamteinkommens in Luxemburg.


Profilbild von
info
3714 Messages

Online

8 Jahren  ago  

Sofern es keine Veränderung beim Einkommen deiner Frau gab wird sich die Steuerlast auf dem luxemburger Einkommen nicht wirklich ändern.


Profilbild von
Schaoten
483 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Info: Vielen Dank


Profilbild von
RuSkync
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Na ganz einfach.. ich zitiere mal:

"...Meine Frau hat bisher ebenfalls wie ich in LUX gearbeitet.... Seit diesem Jahr arbeitet sie wieder in DE.... für Steuerjahr 2017..."

Also hat bisher in LU gearbeitet heisst für mich bis einschließlich 2016, da seit diesem Jahr soviel heisst wie dass die Frau seit vielleicht schon Januar 2017 in DE und nicht mehr in LU arbeitet.

Die Frage nach dem Steuerjahr 2017 schließt also das Jahr 2016 aus und stellt somit auf die Einkommensteuererklärung, die Du in 2018 für das Jahr 2017 machen wirst.

Da die Frau in 2017 aus Luxemburger Sicht im Ausland gearbeitet hat, bezog/bezieht sie aus Luxemburger Sicht steuerfreie Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und dieser sorgt für einen höheren Steuersatz, der auf die aus Luxemburger Sicht steuerpflichtigen Einkünfte (die des Mannes) angewandt wird.

Damit ist die Aussage von Gaulix für mich zumindest verständlich und korrekt gewesen.

Luxemburg nennt das Kind nur nicht Progressionsvorbehalt, sondern globaler Steuersatz und da ihr zuvor beide in LU gearbeitet hattet, nehme ich mal stark an, dass Du die Steuerklasse 2 hast. Somit kannst dem Progressionsvorbehalt nicht entgehen, ausser Du lässt Dich in die Steuerklasse I einstufen. Ob das günstiger ist als die Steuerklasse II mit Anwendung des Progressionsvorbehaltes / globalen Steuersatzes muss berechnet werden.


Profilbild von
info
3714 Messages

Online

8 Jahren  ago  

Die Frage war doch einfach und kurz zu beantworten. Es ging um den Vergleich zwischen beide Luxemburg oder zukünftig ab 2018. Jeder, egal ob Grenzgänger oder Luxemburger, hat schon immer nach der Methode Steuern bezahlt die ab 2018 verbindlich wird für alle die Einkommen aus zwei verschiedenen Länder beziehen.

Damit sind die Steuerlast 2016 und 2018 nicht wirklich unterschiedlich und mehr war nicht gefragt.


Profilbild von
RuSkync
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Nur dass nach 2017 gefragt wurde und nicht nach 2018. 2018 gegenüber 2017 wird sich für diesen Fall dann nichts mehr ändern.


Profilbild von
Gregorymix
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo Frau und Herr Ich biete Darlehen Owners Italien, Irland, die Schweiz, Österreich, Kanada, Portugal, Belgien, Frankreich, Lettland, Deutschland, Russland Reunion, Martinique Italien, Niederlande überall biete ich Ihnen ein Darlehen in Höhe von 5.000 € bis € 10 Mio. alle Personen der Lage, es mit Zinssatz zur Rückzahlung Das Interesse ist 3% für jede Menge beansprucht .Ich dies tue in der Domain Finanz -bereite - Immobilien-Darlehen - Investitionskredit - Auto Loan - Schuldenkonsolidierung - Erwerb von Kredit - Persönliche Darlehen -Sie sind stecken Wenn Sie wirklich brauchen ein Darlehen mich zu versuchen, Kontakt. Ich bin für alle Probleme verfügbar Financial. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter unsere E-Mail-Adresse: [email protected] [email protected]

WhatsApp Kontakt: +336 44 67 70 82

danke


Profilbild von
Mescaler0
16 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo, ich habe geringe Kapitaleinkünfte in Deutschland. Zirka 300 Euro. Also deutlich unter dem Freibetrag von 1500 Euro. Muss ich die 300 Euro trotzdem bei der Berechnung der 90%-Grenze einbeziehen?

Dann noch ne Frage: Bezieht sich die folgende Regel nur auf Tage >19 die man als Grenzgänger im Deutschland oder Drittland arbeitet? Oder sind damit auch Tage gemeint, wenn ich mein Arbeitsverhältnis in Luxemburg während des Steuerjahres kündige und anschließend (im gleichen Steuerjahr) wieder in Deutschland arbeite?

(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);