Situation: Hauptverdiener Lux, Ehepartnder D
Sonderausgaben reichen nicht um die Progression des deutschen Gehaltes auszugleichen, daher ergab Günstigerprüfung keine Behandlung als Ansässiger, lediglich Fahrtkostenpauschale und 1200 EUR Arbeitnehmeranteil betriebl. AV kann berücksichtigt werden.
Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Erklärung momentan keinen Sinn mehr macht? Die o.g. Abzüge werden ja schon unterjährig steurmildernd berücksichtigt. Oder muss ich auf Grundlage der Klasse 2 immer eine abgeben?
Danke