Ich bin zur Zeit in der 1a und habe als verheiratete GG mit Mann Vollzeit in D über Guichet eine getrennte Veranlagung in Steuerklasse 1 (man konnte nur Einzelveranlagung, 2 oder die Umverteilung auswählen) beantragt. Gestern bekam ich von meinem AG die Info, dass ich doch berechtigt wäre die 1a zu behalten, da ich die Kinder auf meine Karte nehmen könnte (Info von BDO). Hat da jemand schon was genaueres gehört? Was ist jetzt mit meinem Antrag? Bei der Steuerbehörde erreicht man keinen und ich würde schon gerne wissen ob es nun geht oder nicht, oder ob die das automatisch machen, da die Anzahl der Kinder in dem Antrag abgefragt wurde.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Gute Frage, habe schon mehrmals nachgefragt, sowohl beim Steuerberater als auch beim Büro Z. Bisher lautete die Antwort immer dass man als Verheirateter trotz Kindern keine Möglichkeit auf 1a hat. Nur 1 oder 2 möglich. Wenn noch jemand andere Informationen hat - Bitte immer her damit!
Das würde mich auch interessieren. Ich gehöre auch zu der Kategorie die die Steuerklasse 2 nicht bekommen werden/können.
Und ich finde es eine Sauerei, dass jetzt auf einmal die Kinder unter den Tisch fallen gelassen werden und ich gleich viel Steuern zahlen soll wie jemand ohne Kinder.
Irgend etwas kann doch da nicht stimmen. Und bei uns macht die Steuerreform im Monat 270,-- Euro netto weniger, das ist für eine Familie viel Geld.
Ich glaube es war zuerst so geplant dass nur die Ledigen mit Kind im Haushalt weiter Anrecht auf 1a haben, wenn sie NICHT mit dem anderen Elternteil des Kindes in einem Haushalt leben. So stand es jedenfalls in der Broschüre der LCGB und das wäre ja auch fair gewesen. Eine steuerliche Erleichterung für echte Alleinerziehende. Jetzt darf aber z.B. die in L arbeitende Mutter die 1a beantragen wenn sie mit dem Vater des Kindes, der in D arbeitet, zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist. Ich für meinen Teil kann trotz Kindern im Haushalt nur wählen zwischen 1 und 2 mit nem Steuersatz von etwa 8%. Da ich Teilzeit arbeite ist die 1 günstiger für mich. Trotzdem finde ich es extrem unfair dass ich im Gegensatz zu der unverheirateten Mutter nicht die 1a bekommen kann!
Aber nur wenn man den Bonus dann auch bei der Steuererklärung dann bekommt. Bei mir ist es jetzt so gelaufen, dass ich für die ersten Monate des Jahres 2016 noch Bonus erhalten habe und ich den Rest in der Steuererklärung geltend gemacht habe. Pustekuchen. Die Steuerverwaltung stellt sich auf den Standpunkt: Tja am ANFANG des Jahres haben sie noch was bekommen, dann ist der Zug für den Rest des Jahres abgefahren.
Das ist wohl ein schlechter Scherz, ich werde jetzt erst mal Einspruch einlegen, und dann mal sehen was kommt.
In der Broschüre von der BDO steht halt ganz klar drinnen dass 1a weiterhin möglich ist. Welches Steuerregime für welche Familiensituation? Verheiratet (2018) / Grundsatz •Getrennte Veranlagung •Eheliche Situation unberücksichtigt Besteuerungsregime •Ohne Kinder: 1 •Mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern: 1a (nur für ein Elternteil) Steuerklasse
Laut Aussage unserer Perso ist das wohl erst letzte Woche so bestimmt worden. Ich finde es unmöglich, dass man keine Informationen bekommt. Man muss bis zum 31.10. den Antrag stellen ansonsten bekommt man seine Steuerkarte nicht bis zum Januar und gestern kam die Info, ohne Steuerkarte Pauschalbesteuerung mit 33%. Das alles ist einfach nur noch ein Witz. Bei mir ist es ein Unterschied von knapp 5% was zum Glück nicht so hoch ist, aber dennoch ärgerlich, wenn ich die mehr zahlen soll auch wenn ich weniger Steuern zahlen müsste...
Der Bonus wurde doch ins Kindergeld übertragen, eine getrennte Abrechnung findet idR nicht mehr statt.
Hallo Nise
hat deine Personalabteilung denn auch gesagt, was man anstellen muss, um weiterhin die Steuerklasse 1 a zu behalten?
Ich habe noch kein Schreiben vom Steuerbüro erhalten und habe auch keine Ahnung, was darin steht. Kann man den Antrag denn auch über Guichet stellen, besteht dort die Möglichkeit anzugeben, dass man die 1a behalten möchte!
@ Nise
Vielen Dank.für die Info. Wäre schön wenn das stimmt. Ich denke dann rufe ich am Montag nochmal in Luxemburg an. Hatte mir aber sowieso schon überlegt, mein Schreiben einfach zurückzusenden mit einem zusätzlichen Anschreiben mit Verweis auf meine Kinder (Meldebescheinigung besorgen wird etwas knapp aber ich beziehe ja den Kindergeldausgleich. Und der genehmigte Kindergeldantrag war bisher immer Voraussetzung für die Beantragung). Dann werde ich darauf verweisen dass bei den ledigen Elternpaar auch einer die 1a bekommen kann und um eine Steuerkarte mit Steuerklasse 1a bitten. Ob es klappt sehe ich ja dann. Einen Versuch ist es wert.
wie sieht es denn jetzt aus mit der Klasse 1a? Hat jemand genauere Infos wie man das beantragt und wenn 1a nicht klappt wie beantragt man die 1?
Ich und zahlreiche Bekannte haben immer noch kein Schreiben und diese ganzen Androhungen hier: wenn du das und das nicht machst, dann .... Das hilft nicht unbedingt weiter
Feuerstein, ich hatte ein Schreiben und in dem stand ein Code, den man benötigt um den Antrag zu übermitteln, falls man nicht diesen stick hat. 1a kann man dort nicht auswählen, genau das ist meine Frage... Ich finde das alles mehr als verwirrend und nirgends findet man eine Info...
Die 1A gibt es ab 2018 definitiv nur noch für Ledige mit Kind! Die einzige Option wäre also, sich Scheiden zu lassen.
Wenn Du wissen willst, was es bedeutet, zukünfitg in Klasse 1 besteuert zu werden, solltest Du das auch mit den aktuellen Gehaltsrechnern schon überprüfen können, da die Steuertabellen Anfang 2017 geändert wurden und auch für 2018 gelten.
Hallo,
ich habe heute tatsächlich Antwort auf mein Schreiben ans Steueramt erhalten. Sie schreiben, dass die Beantragung in meinem Fall (Kinder im Haushalt, verheiratet) nicht mehr möglich sei. Wenn ich nicht in die 1 eingestuft werden möchte, solle ich den entsprechenden Antrag auf Steuersatz stellen. Wenn sich herausstelle, das dieser dass dieser Steuersatz höher sei als der in Steuerklasse 1, würde ich automatisch in die 1 fallen. Naja, nicht zufriedenstellend, aber immerhin sind jetzt hier mal 2 Fragen beantwortet bzw. Gerüchte ausgeräumt: es findet eine Günstigerprüfung zwischen Stkl. 1 und 2 statt und bei Nichtbeantwortung des Schreibens erhält man automatisch die 1 und nicht einen Steuersatz von 33%.
Danke für deine Info! Ich habe jetzt heute auch endlich das Schreiben erhalten. Hier ist aber kein Steuersatz angegeben! Kann ich mit dem Code der dort vermerkt ist über guichet auch die Klasse 1 beantragen? Oder kann ich einfach abwarten? Davon steht in dem Schreiben nichts! Danke im voraus