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niko
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10 Jahren  ago  

Hallo, hat jemand Ahnung, wann man nach der Scheidung die Steuerklasse ändern kann. Geht es nach dem Scheidungsjahr oder Steuerjahr? Wurde jetzt im Januar (2015) geschieden. Laut Steueramt bekäme ich nach der Scheidung weitere drei Jahre die bessere Steuerklasse. Bei Nachfrage wurde mir allerdings gesagt, dass ich die bessere Steuerklasse erst im Januar 2016 bekäme. Obwohl ich die Steuerkarte 2015 noch nicht erhalten habe. Also doch kein Problem sie noch zu ändern. Danke für die Hilfe im voraus.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Es heisst auf dem Antrag der Steuerkarte: "...für die auf das Jahr der Scheidung ... folgenden drei Jahre", also ab 2016 ist schon korrekt. Dient wohl der Vereinfachung (sonst müsste das Steueramt zweimal unterjährig ändern) und Abrechnung (ein Steuerjahr = eine Steuerklasse). Bei dir ist das natürlich jetzt Pech, da die Ausstellung noch nicht erfolgt und theoretisch ein Anpassung noch möglich wäre.


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niko
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10 Jahren  ago  

Danke dir "PsstGeheim"


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LuxusFux
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10 Jahren  ago  

Ist das jetzt nicht die beste Situation? Du behältst doch so die 2 bis einschließlich 2018 (das sind bei mir volle 4 Jahre)


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

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10 Jahren  ago  

Ich denke, niko war seit der Trennung schon in der 1 und will jetzt die 2 zurück. Also nix mit volle 4 Jahre.


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mountain
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10 Jahren  ago  

Bekommt man nach der Scheidung immer die Steuerklasse 2 für 3 Jahre zurück oder nur, wenn Kinder da sind?


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Immer


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Hzans
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

folgende Situation:

- gemeinsamer Haushalt in D mit Kind, nicht verheiratet - Freundin freiberuflich in LU tätig, bekommt Unterschiedszahlung vom Kindergeld aus Lux - ich Einkommen aus D, volles Kindergeld aus D

ab 01.08.15:

beide Einkommen aus Lux.

Was ist nun zu beachten bezüglich Steuerkarte(n), Steuerklassen und Kindergeld? Freundin hat das höhere Einkommen.

Weiß hier jemand zu bescheid, oder hat eine ähnliche Situation?

Danke schon mal!!


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PsstGeheim
763 Messages

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10 Jahren  ago  

Da ihr in Deutschland wohnt und euch nicht pacsen lassen könnt (=eingetragene Lebensgemeinschaft nach lux. Recht) bleibt bei deiner Freundin alles wie gehabt und du bekommst eine Steuerkarte mit Stkl. 1

Kindergeld solltet ihr dann komplett aus Lux und monatlich bekommen.