Frage in die Runde:
Bei Steuerklasse 1 ist in Luxemburg keine StErkl erforderlich, solange das zu verst. Einkommen unter 100.000 liegt. Soweit okay.
Nun die Frage:
Wenn Jahresgehalt bei z.B. 50.000 liegt, wäre also keine erforderlich.
Was ist jedoch, sollten Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Luxemburg hinzu kommen?
Dann wird dennoch eine zur Pflicht - korrekt?