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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse 1 in Lux plus MIeteinnahmen in LUX  

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Toleranter
237 Messages

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2 Jahren  ago  

Frage in die Runde:

Bei Steuerklasse 1 ist in Luxemburg keine StErkl erforderlich, solange das zu verst. Einkommen unter 100.000 liegt. Soweit okay.

Nun die Frage:

Wenn Jahresgehalt bei z.B. 50.000 liegt, wäre also keine erforderlich.

Was ist jedoch, sollten Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Luxemburg hinzu kommen?

Dann wird dennoch eine zur Pflicht - korrekt?

 

 


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Saar74
76 Messages

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2 Jahren  ago  

Ja, die Abgabe it Pflicht

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/obligation-fiscale.html

 

Ein Steuerpflichtiger muss auch eine Einkommensteuererklärung (anhand des Vordrucks 100) einreichen, wenn:

  • sein in Luxemburg quellensteuerpflichtiges Jahreseinkommen aus einer Rente 100.000 Euro überschreitet; oder
  • sein luxemburgisches steuerpflichtiges Einkommen nicht dem Quellenabzug unterliegt, wie etwa:
    • der Gewinn aus der Ausübung eines freien Berufs;
    • Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, die in Luxemburg belegen sind;
    • Einkünfte von einem ausländischen Arbeitgeber oder Einkünfte aus einer ausländischen Renten-/Pensionskasse; oder

 


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Toleranter
237 Messages

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2 Jahren  ago  

Hi Saar74,

Danke für die Aufklärung

 


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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2 Jahren  ago  

Das heisst also nur in D eine Steuererklärung abgeben.?!!


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

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2 Jahren  ago  

Steuererklärung in Luxembourg abgeben.

Ob in D auch eine Steuererklärung abzugeben ist, ist aus deiner Fragestellung nicht ersichtlich.