Hallo,
seit meiner Scheidung zahle ich Unterhalt für die Kinder. Da sie noch bei mir gemeldet sind, setzte ich auf der Steuererklärung jeweils die 672€ je Kind in zwei Kategorieren (BSV und Versicherungen) an, also 2.688€ p.a.
Zusätzlich habe ich immer die Unterhaltskosten als "Sonderbelastungen" angegeben. Nun ist mir aufgefallen, dass das vom Finanzamt gar nicht anerkannt wird, da sie nur das eine oder das andere anzuerkennen scheinen.
Mein Schluss: Ich habe das zu meinem Nachteil in den letzten Jahren falsch gemacht. Ich hätte nur eine Person im Haushalt angeben dürfen, also 672€ bei BSV und Versicherung. Dann hätte das Finanzamt die Unterhaltskosten (Höchstbetrag 290€ pro Kind und Monat, also 6.960€ p.a. anerkannt, womit ich viel besser gefahren wäre.
Ich hätte wohl zudem die Möglichkeit, dass gleich auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Die Frage ist, welchen Vorteil das hätte (außer Timing, weil Netto gleich höher ist und das Geld nicht erst über die Steuer zurück kommt - aber das wäre mir in meinem Fall egal). Oder wird das gar der Sozialversicherung dann ebenfalls berücksichtigt?
Viele Fragen, vielen Dank schonmal für die Meinungen.