Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage,
Bei mir ist folgende Situation gegeben: Ich bin seit Mai verheiratet und arbeite in Luxemburg. Meine Frau fängt im August an in Deutschland zu arbeiten und verdient weniger als ich .Da bis zum Jahresende nur noch 5 Monate sind, verdient kommt Sie brutto nur auf knapp 10000 Euro. Nun stellt sich für uns die Frage der Steuerklassenwahl in D. Ich arbeite in Luxemburg und habe seit Mai die vorteilhafte Steuerklasse 2. Meine Frau könnte nun Steuerklasse 3 oder 4 nehmen (ich entsprechend 4 oder 5). Rein von der Logik wäre es ja nun vorteilhaft, wenn man eine getrennte Veranlagung machen würde, sehe ich das richtig?Mit Werbunkskosten etc.könnte meine Frau sogar unter die lohnsteuerliche Freigrenze von ca. 9000 Euro kommen. Somit mÜsste Sie bei getrennter Veranlagung evtl. keine Lohnsteuer zahlen. Die Wahl der Steuerklassen 3 (Sie) und 5 (ich) würde uns somit vor dem Lohnsteuerjahresausgleich schon entsprechend mehr Geld bringen bzw. die Erstattung würde geringer ausfallen. Ist Meine Betrachtung der Situation korrekt oder hat eine Steuerklassenwahl von 3(sie) und 5 (ich) bzw. die getrennte Veranlagung einen Einfluss auf meine Luxemburgische Steuerklasse/Steuererklärung? Ich wäre für ein Rat sehr dankbar.
Viele Grüsse
P.S.: Ich möchte keinen Steuerberater sparen, sondern nur Fragen ob jemand Erfahrung in einem solchen oder ähnlichen Fall hat 😉