@ info:
Ok, dass die, die abgeben müssen, eine gesetzliche Frist bis Ende März haben, war mir neu. Die gesetzliche Frist bis Ende Dezember gilt wohl nur für die, die nicht abgeben müssen.
Nur verstehe ich nachwievor nicht, wie auf das Datum Ende Oktober gekommen wird. Wenn nun die Sache rigoros gehandhabt würde, dürfte doch die Frist von Ende März erst gar nicht um 3 Monate verlängert werden und schon gar nicht dann bis Ende Oktober.
Auch bin ich mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher, ob ich überhaupt eine Erklärung abgeben muss, nachdem ich mich in die Materie etwas eingelesen habe. Dieser ominöse Zweitjob ist im Grunde eine einmalige Beratungsdienstleistung gewesen auf selbständiger Basis. Dies wäre ja dann nach Seite 5 kein Grund zur verpflichtenden Abgabe (da ist nur von nicht-selbstständig die Rede). Von diesen dort genannten Punkten 1-8 trifft eigentlich nur Punkt 8 bei mir zu.
Zählt Erträge aus Vermietung und Verpachtung im steuerlichen Sinn als Kapitaleinkommen ? Ich gehe nicht davon aus.
Offenbar erhielten ja aber den Brief auch andere. Die werden mit ziemlicher Sicherheit nicht so eine Zusatztätigkeit wie ich ausgeübt haben. Dass es was mit diesem "Zweitjob" zu tun hat, glaube ich nicht.
Also ist es richtig, dass ich nur aus dem Grund, dass ich eine Aufforderung erhielt, auch eine Erklärung abgeben muss ?Können die also bei der Steuerbehörde einfach sagen, dem sein Name gefällt uns nicht, dem schicken wir mal einen Brief und der hier hat einen schönen Namen, der bekommt keinen Brief, oder wie läuft das konkret ab bei dem Auswahlprozess, wer einen Brief bekommt ?
Nochmal:
Bin ich wirklich verpflichtet, nur weil die mir einen Brief schreiben, auch eine Erklärung abzugeben ?