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Benzin wird in Luxemburg billiger
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4 Monaten  ago  

Hallo, ich hoffe, hier kann jemand helfen.

Mein Fall: Seit Jahren habe ich Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland mit Bezug von Unfallrente (rente viagère) von AAA. Die Unfallrente ist in D grundsätzlich steuerfrei; in Lux ebenfalls steuerfrei, da sie bereits vor der Reform der Unfallversicherung festgestellt wurde.

Aus 14-monatiger Beschäftigungszeit in Lux werde ich mit 65 eine Altersrente aus dem luxbg. System beantragen und eine geringe Rente (unter dem aktuellen steuerpflichtigen Einkommen) erhalten. Die Unfallrente wird lebenslang gewährt, da aus altem System.

Meine Fragen:

1. Bisher habe ich nie eine luxbg. Steuerkarte erhalten. Wird diese ohne mein Wissen direkt an die AAA geschickt, analog Zusendung Steuerkarte an die CNAP bei Altersrenten? Oder entfällt das wegen Steuerfreiheit der Leistung?

2. Was passiert, sobald luxbg. Altersrente gezahlt wird? Gibt es dann automatisch eine Steuerkarte an die CNAP, auch wenn die Altersrente unter dem steuerpflichtigen Einkommen liegt? Wird dann die (wegen Besitzstandsregelung) weiterhin steuerfreie Unfallrente auf der Steuerkarte aufgeführt?

Danke