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Drittenc mffj
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2 Jahren  ago  

Hallo ich habe eine Frage bezüglich der Steuerkarte.

ich habe meine Steuerkarte nicht abgegeben bei der alten  arbeitsstelle und daraufhin wurde der Prozentsatz auf 33 Prozent gesetzt. Wird der bei der neues Stelle wieder zurückgesetzt so wie bei der vorletzten war? Weil die letzte Stelle hat es auf 33 gesetzt  ?


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3706 Messages

Online

2 Jahren  ago  

Wenn du wieder keine Steuerkarte abgibst werden wieder die hohen Steuern fällig, also ganz einfach die Steuerkarte abgeben.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

... "Liegt die Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers nicht vor, muss der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer gemäß dem Spitzensteuersatz besteuern, das heißt auf der Grundlage von Steuerklasse 1, wobei der Steuersatz nicht geringer als 33 % sein darf. Sobald er im Besitz der betreffenden Lohnsteuerkarte ist, muss er anschließend gegebenenfalls eine Berichtigung vornehmen." ...

siehe: https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines/recrutement/formalites-embauche/obtention-fiche-impot.html