logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerkarte 2019  

Profilbild von
Alpes1
8 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Ich habe gestern meine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2019 bekommen; allerdings anders als in 2018 wieder mit dem FD (Fahrtkostenfreibetrag). Mein Status (vh) hat sich nicht geändert und der prozentuale Steuersatz ebenfalls nicht. Weiß jemand, ob das mit dem FD wieder geändert wurde und/oder ob es auch evtl. eine neue Steuertabelle für 2019 gibt; oder hat sich das Steueramt geirrt?


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo,

Ist bei mir auch so und habe mich auch gewundert, dass jetzt wieder FD drauf vermerkt ist...


Profilbild von
info
3687 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Habt ihr denn brav euren Steuer-Account auf myguichet.lu gepflegt?


Profilbild von
fabia02
22 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo,

bei mir dasselbe.....


Profilbild von
Alpes1
8 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo Info,

was meinst du genau damit und wo steht, dass ich den pflegen muss. Außerdem hat nicht jeder AN zwangsweise einen My Guichet Zugang wegen der Lohnsteuerkarte.


Profilbild von
bonsai
15 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hab ich auch gesehen. Auf der 2018-er Karte ist Entfernungspauschale nicht eingetragen, aber wieder auf 2019.

Ich denke mal, es spielt keine grosse Rolle - kommt eher drauf an, was bei Gehaltszahlung passiert. Der %-Satz ist ja normalerweise berechnet anhand vorheriger Steuerbescheide. Bei den Bescheiden wurden Einkünfte und Abzüge berücksichtigt, was dann zu einem %-Satz für Steuerzahlung führt. In den Abzügen war die Entfernungspauschale berücksichtigt.

Meine Interprätation ist:

- bei Gehaltszahlungen muss nur der %-Satz berücksichtigt werden, nicht nochmal die Entfernungspauschale.

- die anhand dieses %-Satzes gezahlten Steuern sind ja nur Abschläge auf die letztlich geschuldete Jahressteuer.

- bei der Steuererklärung (2018) werde ich alle Angaben machen (Einkünfte, Abgaben, Sonderabgaben,... ...) . DA werde ich aber die Entfernungspauschale eintragen - ob sie auf der Steuerkarte steht oder nicht - . Das Finanzamt kann den tatsächlichen %-Satz ausrechnen, und dann (hoffentlich) zuviel gezahlte Steuern zurückerstatten bzw (hoffentlich nicht) zuwenig gezahlte Steuern nachfordern.

Ich vermute mal, dass DIESER Steuersatz dann auf der Steuerkarte 2020 auftauchen wird, wenn er vom aktuellen %-Satz abweicht.

(falls Personalabteilung bei Gehaltszahlung die Entfernungspauschale vom zu versteuernden Einkommen abzieht, bevor der %-Satz angewandt wird, könnte das m.E. dazu führen, dass letzendlich weniger Steuern gezahlt werden als nötig, was dann bei der Steuererklärung zu bösen Überraschungen führen kann).

Das ist wenigstens mal meine Interprätation... Warten wir's mal ab...

 


Profilbild von
bunnycz
34 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Hallo,

das arme Steueramt kann es aber auch keinem Recht machen. Letztes Jahr haben sie den FD nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt, wurde direkt angemerkt, dass man ja dann bei der Steuererklärung gar nicht wisse, welchen FD man da eintragen soll. Jetzt steht er in 2019 wieder drauf, wundert sich auch jeder. Der FD ist normalerweise, wenn der Anwender bei der Steuersatzbeantragung alles richtig gemacht hat, im %-Satz eingerechnet. Er wird somit das steuerpflichtige Gehalt nicht nochmal mindern, sondern ist rein informativ zu betrachten.

 


Profilbild von
info
3687 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

@Alpes

Jeder Steuerpflichtige hat auf myguichet.lu seinen eigenen Steuer-Account. Wurde vom FA Luxemburg übrigens veröffentlicht und damit hat das Finanzamt seine Schuldigkeit erledigt. Es klingt zwar ungerecht, aber das FA Luxemburg muss es an der offiziellen Stelle nur veröffentlichen, die müssen hier niemanden persönlich anschreiben.

https://guichet.public.lu/de/myguichet.html

Das Ziel sollte jedem klar sein, der Steuerpflichtige pflegt seine Daten selbst, das spart ordentlich Personal. Nebenbei kann man ja immer noch dem Finazamt schreiben oder persönlich vorbei fahren, ist aber deutlich aufwändiger.


Profilbild von
Alpes1
8 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

du meinst also, dass dein Personalbüro den verpflichtenden Eintrag des FD auf der Steuerkarte bei deiner Gehaltsabrechnung einfach ignorieren kann. OK

Er muss aber, wenn er auf der Steuerkarte steht, auch angewendet werden. Warum soll der FD nur informativ sein? Selbstverständlich mindert er das stpfl. Einkommen, auf das dann der jeweilige %Satz angewendet wird.


Profilbild von
Alpes1
8 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

@Info

ich verstehe das mit der Datenpflege, aber Fakt ist eben, dass sich nunmal garnichts an meinem Status/Daten geändert hat und der FD auf der Steuerkarte 2019 steht. Verstehe ich da was nicht?


Profilbild von
info
3687 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Ok, ich versuch es mal einfacher zu erklären.

Heute genau wie früher auch muss jeder von uns seine Steuerkarte prüfen ob da alles richtig angegeben.

Findet man heute einen Fehler, dann soll man sich auf seinem Accout einloggen den Fehler online anzeigen und am besten auch noch selbst korrigieren. Danach bekommt man eine neue und dann hoffentlich fehlerfreie Steuerkarte zugeschickt.

Etwas off topic, aber sogar im laufenden Steuerjahr sollen wir mitwirken, heiratet man zB dann ändert man seinen Familienstatus online und bekommt eine neue Steuerkarte.

Da auf myguichet werden übrigens auch alle Themen rund ums Kindergeld usw geregelt. Ich denke die sind auf den Ämter froh über jeden Grenzgänger der keinen persönlichen Termin macht, je mehr von uns Ihre Themen online machen, um so mehr Beamte können zB Homeoffice machen und von daheim den Vorgang bearbeiten.


Profilbild von
Alpes1
8 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

@info

wer sagt (mir) denn das der Eintrag des FD ein Fehler ist. Das ist doch die Frage. Werde mal eine Mail an RTS schicken; vielleicht antworten die ja in den nächsten Wochen 


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

@kannst du uns dann bitte Bescheid sagen wie die Antwort vom RTS ist.


Profilbild von
info
3687 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

FD prüft man durch die Angabe der Adresse vom Arbeitgeber und der Wohnadresse im Rechner - funktioniert wie google maps, nur das man keine km Angabe sondern eine FD Angabe erhält.


Profilbild von
Alpes1
8 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

@info

ich muss den FD(Betrag) nicht prüfen, der ist genau wie 2017 auf der Steuerkarte und wie bereits erwähnt, hat sich am Status nichts geändert. Es geht um den Eintrag als solchen auf der 2019 Steuerkarte; eben weil der dort wieder auftaucht und in 2018 eben nicht. Sollte ich eine Antwort vom Steueramt bekommen, gebe ich die weiter ins Forum.