Ich lebe in Deutschland und arbeite in Luxemburg. In Deutschland habe ich Mieteinkünfte. Den Steuergrundfreibetrag von 9168 Euro bekomme ich in Deutschland von meinem Finanzamt nicht anerkannt, mit der Begründung:die Summe aus versteuernden Einkommen und Einkünften unter Progressionsvorbehalt überschreiten den Steuergrundfreibetrag von 9168 Euro.
( Einkünfte Luxemburg plus Einkünfte Deutschland)
Ist das so richtig ,oder muss Steuergrundfreibetrag von den Mieteinnahmen abgezogen werden.