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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
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sheriff
161 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen, bisheriger Stand: Ehefrau und Ehemann Vollzeit in Lux tätig, keine Kinder. Ehemann verdient brutto 20% mehr als Ehefrau. Keine Einkünfte in D (auch keine Mieteinnahmen). Nach Abzug von Darlehenszinsen, Bauspareinzahlungen, Versicherungen, etc. steht jährlich eine ordentliche Steuernachzahlung an..leider.

Neuer Stand: Ehefrau weiter Vollzeit in Lux tätig. Ehemann nun Vollzeit in D tätig, das Brutto beträgt nun 50% mehr als bei Ehefrau.

Basierend auf diesen (wenigen) Angaben, kann jemand abschätzen wie sich die Steuersituation nun ändert? Würde es Sinn machen eine getrennte Veranlagung (Frau in Lux, Mann in D) durchzuführen?

Vielen Dank vorab!


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herbea
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10 Jahren  ago  

In Luxemburg gibt's keine getrennte Veranlagung bei Ehegatten; Bei weniger als 50% vom HH -einkommen hat der in Lux arbeitende Partner normalerweise Steuerklasse 1a, dann ist aber in der Regel auch keine Steuernachzahlung mehr notwendig.

Ob sich eine SteuererklÄrung in Lux dann noch lohnt oder überhaupt notwendig ist, ist auch fraglich, mit den 90% vom Welteinkommen in Lux (nur Einkommen des in Lux arbeitenden wird betrachtet), etc..., Bei der Steuererklärung muss aber auch Einkommen des Ehemanns aus D mitangegeben werden, um den Steuersatz berechnen zu können. Dann spielt natürlich auch die Höhe der Einkommen eine Rolle.... Soviele Fragezeichen gibt's dann zu beachten....

In d kann man natürlich eine getrennte Veranlagung beantragen, aber da gibt's ja dann auch schöne Software, die ausrechenen kann, ob das interessant ist (in der Regel ist meist die getrennte Veranlagung günstig).


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sheriff
161 Messages

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10 Jahren  ago  

Ok, schon mal vielen Danke für Deine Einschätzung. An einem Steuerberater werde ich wohl nicht vorbeikommen.. Für mich ginge es hier in erster Linie mal darum zu wissen in welche Richtung es geht. Vielleicht gibt es hier ja sonst noch Ehepaare, bei denen mehr als 50% des Einkommens in D erzielt werden. Bei den allermeisten dürfte es wohl andersrum sein 😉


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LuxusFux
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10 Jahren  ago  

Bei dieser Konstellation wird eine getrennte Veranlagung in D keinen Sinn machen, aber am besten ausrechnen lassen. (ich glaube das ist fast die ungünstigste Situation)


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sheriff
161 Messages

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10 Jahren  ago  

'Ausrechnen lassen' ist eine gute Idee.. Wo könnte ich das am kostengünstigsten tun? Habe eben mal bei einem namhaften Trierer Grenzgänger-Steuerberater geschaut und da kostet die Erstberatung 500€...! Kennt Ihr Alternativen?


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mimsafreddi1
982 Messages

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10 Jahren  ago  

Schau doch mal hier:

http://www.kessler-sarl.com/1.html

Ich war zufrieden. Beratung und Steuererklärung keine 200 EUR.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

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