logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerformulare Online!!!  

Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Die Formulare für die Einkommenssteuererklärung sind seit 2.2.2009 online. http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html#revenu

Es gibt kein separates Formular mehr für Grenzgänger(früher 400D), stattdessen ist das Formular 100D für alle Gültig!!!

http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/2008/100D_2008.pdf


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin deutscher Grenzgänger. Wenn ich mir die neuen Formulare so anschau komme ich zu dem Schluss, dass ich meine Zinserträge aus Deutschland (auf Tagesgeld, Sparbuch...) auch weiterhin nicht in Luxemburg angeben muss. Seht Ihr das auch so?

Viele Grüsse:smile:


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Ja warum auch, da holt sich das deutsche Finanzamt ja schon seins


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

ja, das ist schon klar, aber ich dachte vor dem HIntergrund des Progressionsvorbehalts (Fall Lakebrink); heisst, ich müsste mein deutsches Einkommen in Luxemburg als Progressionseinkommen angeben (ob Kapitaleinkünfte dazugehören?); bin kein Steuerberater, aber für eine oder mehrere Antworten wäre ich dankbar :surprised:


Profilbild von
Saarzicke
64 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, habe mir das Formular auch angeschaut - folgende Frage: bin Steuerklasse 1A - dann muss ich doch aber nicht mit meinem Mann gemeinsam veranlagen in Luxembourg, oder? Wir veranlagen gemeinsam in D - und zahlen auch schön die Steuern inkl. Progressionsvorbehalt etc.... danke fèr die Infos:confused:


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, da wird es noch viele Fragen geben. Ich habe bei der Steuerverwaltung nachgefragt. Nach jetzigen Erkenntnissen muss man als Grenzgänger deutsche Kapitaleinkünfte nicht als Progressionseinkünfte in Luxemburg angeben (so die Auskunft eines Sachbearbeiters).:wink:


Profilbild von
vlp
37 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

da gibt es bestimmt ein Missverständnis.

wenn man eine Gleichstellung mit Ansässigen beantragt (157ter) werden auch nicht-luxemburgische Kapitaleinkünfte berücksichtigt ausser Zinserträge!! dies ist der Fall seit das SteuerJahr 2008 (Rundschreiben des Direktors der Steuerbehörde 27.06.2008). das Gleiche zählt für Mieten.

das Anmeldeformular der assura's kostenfreie Steuerseminare ist online http://grenzgaenger.assura.lu