"Meldung gemäß Artikel 7 des abgeänderten Gesetzes vom 25. März 2020 in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6)"
Was hat es genau damit auf sich ?
Ist eine Angabe (ja / nein) anzukreuzen?
Jemand eine Idee?
"Meldung gemäß Artikel 7 des abgeänderten Gesetzes vom 25. März 2020 in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6)"
Was hat es genau damit auf sich ?
Ist eine Angabe (ja / nein) anzukreuzen?
Jemand eine Idee?
Danke Info
wenn ich das richtig interpretiere (was nicht ganz trivial ist),
betrifft es nur Gewerbetreibende/Selbstständige/Unternehmen,
nicht den klassischen Arbeitnehmer ... => NEIN ankreuzen.
Für alle, die glauben es betrifft sie nicht: Es ist erstmals im Steuerformular 100D für 2021 ...auf Seite 18 ...
Muss mich korrigieren:
War im 2020er Formular auch schon => Alternativ die Seite ggfls. ignorieren ...
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