So oder so ähnlich könnte es lauten, wenn Grenzgänger auf ihrer Steuererklärung in D ihr verzinstes Gehaltskonto in L vergessen haben. Da das Finanzamt davon ausgehen kann, dass GG zumindest ein Gehaltskonto in L haben, könnte es - nach den neuen Regeln - eine Auskunftsanfrage an L stellen, wenn in der Steuererklärung in D überhaupt kein Konto in L angegeben wird....
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
In Zeiten von IBAN und Eurotransfer ist ja ein Konto in Lux. nicht mehr zwingend erforderlich. Sonst könnte das FA ja auch denken, jeder mit Geldanlagen in D, der im Umkreis von 50km um Lux wohnt, muss automatisch auch was in Lux. anegelgt haben, sind ja so kurze Wege.
Ich halte das für etwas "zu ängstlich" gedacht.
Bei der Auszahlung der Zinsen für normale Sparkonten wird doch schon die Quellensteuer einbehalten. Damit ist die Steuer bezahlt und man muss das auch in D nicht mehr angebeben. Wurde mir so vom Steuerberater gesagt. Anders ist das wohl bei Zinsen aus Wertpapieren, Fonds etc.
VG Cally
Ja, das ganze kann ich nur unterstreichen. Ich bin nämlich selbst davon betroffen. Bei mir stand zwar kein Steuerfander vor der Tür, aber ich bin seit ein paar Jahren seitens D und L in Invalidenrente. Habe immer brav meine Steuererklärung in D gemacht, da Partner Einkommen in D hat. Jetzt traf uns der totale Schock, da wir mehrere tausend EUR ans deutsche Finanzamt zahlen müssen und das rückwirkend. Und ich denke, da wird niemand drum herum kommen. Sobald man seine Rente seitens D bekommt, machen die automatisch eine Meldung, dass da auch Rente seitens Lux. kommt; das kann man nicht umgehen - es sei denn, man verschwindet irgendwohin ins Ausland. Das man Steuern ans deutsche Finanzamt zahlen muss, finde ich soweit auch o.k.; aber dass man nun doppelt bestraft wird, finde ich schon den Oberhammer. Man kann nicht mehr arbeiten, hat viel weniger Einkommen als früher und darf dann noch tüchtig ans Finanzamt abdrücken. Irgendetwas ist da doch nicht ganz korrekt! Nun denn, es nützt nichts, wir werden wohl zahlen müssen, ob man es kann, steht auf einem anderen Blatt, aber danach fragt ja niemand.
Also fangt schon mal an, schön beiseite zu legen, damit ihr die Steuern auch zahlen könnt, wenn ihr dann soweit seid und die Rente einreicht!!!!
Gibt Lux denn an D die Info über die ausgezahlte Rente automatisch weiter (für Personen die in D wohnen) ? Was denn wenn man als nicht-deutscher in D wohnt, immer in Lux gearbeitet hat (und also nie eine Steuererklärung in D gemacht hat) und in Rente geht. Wie wird das Finanzamt in D informiert über die ausgezahlte Rente aus Lux (und aus noch eventuelle andere EU-Länder)? Kennt jemand den praktischen Verlauf? Thx.
Ich kann Dir nur sagen, sobald Du Deine Rente in Lux. einreichst, geht eine Info nach Deutschland und umgekehrt genauso. Wenn Du keine Rente aus D erhalten solltest, sondern nur aus Lux. und wohnst trotzdem in D, kommt es halt darauf an, ob Du anderweitige Einkünfte in D hast; wie Ehepartner etc. Ist dies nicht der Fall und Du erhälst nur ne Rente aus Lux., müsste man meiner Meinung nach auch keine Steuererklärung machen; aber 100 % sicher bin ich mir da nicht. Aber wie gesagt, sobald Du Einkünfte in D hast, ist das alles hinfällig und wenn es nur ein paar EUR Rente seitens D sind; der Info-Austausch zwischen den Rentenkassen findet dann auf jeden Fall statt. Ich weiß es, weil es bei mir der Fall ist. Und ich bekomme keine Alters- sondern Erwerbsminderungsrente = macht aber leider keinen Unterschied!
Vor ein oder zwei Jahren wurde in D die Identifikations Nr. eingeführt. d.h. das Finanzamt hat mit dieser "SteuerNr." Zugriff auch bei der Rentenkasse bzw. erhält Datenabgleich rückwirkend ab 2005, seitdem auch die Rentner eine Steuererklärung machen müssen
Desweiteren läuft das Rentenverfahren immer über das Land wo man wohnt. Also D. = Wohnortprinzip. Und die Rentenbescheide auch aus dem Ausland erhälst du über die dt. Rentenversicherung zugesandt. Dadurch bist du gläsern....also erfasst.