logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerfahndung bei Grenzgängern  

Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

So oder so ähnlich könnte es lauten, wenn Grenzgänger auf ihrer Steuererklärung in D ihr verzinstes Gehaltskonto in L vergessen haben. Da das Finanzamt davon ausgehen kann, dass GG zumindest ein Gehaltskonto in L haben, könnte es - nach den neuen Regeln - eine Auskunftsanfrage an L stellen, wenn in der Steuererklärung in D überhaupt kein Konto in L angegeben wird....


Profilbild von
VWL
183 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

pad: Da das Finanzamt davon ausgehen kann, dass GG zumindest ein Gehaltskonto in L haben,

Vor 10 Jahren vielleicht.

Mittlerweile habe ich den 3. Arbeitgeber in Luxemburg und noch n i e wurde ein Gehaltskonto in Luxemburg gefordert!!!


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

In Zeiten von IBAN und Eurotransfer ist ja ein Konto in Lux. nicht mehr zwingend erforderlich. Sonst könnte das FA ja auch denken, jeder mit Geldanlagen in D, der im Umkreis von 50km um Lux wohnt, muss automatisch auch was in Lux. anegelgt haben, sind ja so kurze Wege.

Ich halte das für etwas "zu ängstlich" gedacht.


Profilbild von
Cally
186 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Bei der Auszahlung der Zinsen für normale Sparkonten wird doch schon die Quellensteuer einbehalten. Damit ist die Steuer bezahlt und man muss das auch in D nicht mehr angebeben. Wurde mir so vom Steuerberater gesagt. Anders ist das wohl bei Zinsen aus Wertpapieren, Fonds etc.

VG Cally


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Cally: Bei der Auszahlung der Zinsen für normale Sparkonten wird doch schon die Quellensteuer einbehalten. Damit ist die Steuer bezahlt und man muss das auch in D nicht mehr angebeben.

STIMMT !


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Richtig ist, dass auf Zinserträgen eine Quellensteuer in L erhoben wird. Die Zinsen MUESSEN jedoch auf der Steuerklärung in D angegeben werden und ggfls. ist eine Nachzahlung fällig.


Profilbild von
toka
317 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

meine Rente wird nur auf ein lux. Konto überwiesen, nicht nach DE.


Profilbild von
Driver
7 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Wenn Du in D Wohnst, dann must Du Deine Rente als Einkommen Versteuern. Zur Zeit werden Steuerfanhnder in Trier ausgebildet um bei Grenzgängern die Steuersünder ausfindig zu machen.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Ja, das ganze kann ich nur unterstreichen. Ich bin nämlich selbst davon betroffen. Bei mir stand zwar kein Steuerfander vor der Tür, aber ich bin seit ein paar Jahren seitens D und L in Invalidenrente. Habe immer brav meine Steuererklärung in D gemacht, da Partner Einkommen in D hat. Jetzt traf uns der totale Schock, da wir mehrere tausend EUR ans deutsche Finanzamt zahlen müssen und das rückwirkend. Und ich denke, da wird niemand drum herum kommen. Sobald man seine Rente seitens D bekommt, machen die automatisch eine Meldung, dass da auch Rente seitens Lux. kommt; das kann man nicht umgehen - es sei denn, man verschwindet irgendwohin ins Ausland. Das man Steuern ans deutsche Finanzamt zahlen muss, finde ich soweit auch o.k.; aber dass man nun doppelt bestraft wird, finde ich schon den Oberhammer. Man kann nicht mehr arbeiten, hat viel weniger Einkommen als früher und darf dann noch tüchtig ans Finanzamt abdrücken. Irgendetwas ist da doch nicht ganz korrekt! Nun denn, es nützt nichts, wir werden wohl zahlen müssen, ob man es kann, steht auf einem anderen Blatt, aber danach fragt ja niemand.

Also fangt schon mal an, schön beiseite zu legen, damit ihr die Steuern auch zahlen könnt, wenn ihr dann soweit seid und die Rente einreicht!!!!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Stimmt alles. Der deutsche Rentner, mit Rente aus Lux., muss diese hier in D auch rückwirkend versteuern. Und wird in jedem Fall an das deutsche Finanzamt nachzahlen müssen. Das heißt wie Horn sagt....Geld beiseite legen.


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Am Freitag findet von 11-12 Uhr der nächste Experten-Chat zum Thema Steuer statt.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Der Steuerchat ist gut und schön, ist auch ne klasse Sache; nur am Resultat, dass die Lux. Grenzgänger ihre Rente in Deutschland versteuern müssen, führt halt kein Weg dran vorbei. Bin auch ein Betroffener und es stinkt mir gewaltig!


Profilbild von
ElCaballero
114 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Gibt Lux denn an D die Info über die ausgezahlte Rente automatisch weiter (für Personen die in D wohnen) ? Was denn wenn man als nicht-deutscher in D wohnt, immer in Lux gearbeitet hat (und also nie eine Steuererklärung in D gemacht hat) und in Rente geht. Wie wird das Finanzamt in D informiert über die ausgezahlte Rente aus Lux (und aus noch eventuelle andere EU-Länder)? Kennt jemand den praktischen Verlauf? Thx.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Ich kann Dir nur sagen, sobald Du Deine Rente in Lux. einreichst, geht eine Info nach Deutschland und umgekehrt genauso. Wenn Du keine Rente aus D erhalten solltest, sondern nur aus Lux. und wohnst trotzdem in D, kommt es halt darauf an, ob Du anderweitige Einkünfte in D hast; wie Ehepartner etc. Ist dies nicht der Fall und Du erhälst nur ne Rente aus Lux., müsste man meiner Meinung nach auch keine Steuererklärung machen; aber 100 % sicher bin ich mir da nicht. Aber wie gesagt, sobald Du Einkünfte in D hast, ist das alles hinfällig und wenn es nur ein paar EUR Rente seitens D sind; der Info-Austausch zwischen den Rentenkassen findet dann auf jeden Fall statt. Ich weiß es, weil es bei mir der Fall ist. Und ich bekomme keine Alters- sondern Erwerbsminderungsrente = macht aber leider keinen Unterschied!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Vor ein oder zwei Jahren wurde in D die Identifikations Nr. eingeführt. d.h. das Finanzamt hat mit dieser "SteuerNr." Zugriff auch bei der Rentenkasse bzw. erhält Datenabgleich rückwirkend ab 2005, seitdem auch die Rentner eine Steuererklärung machen müssen

Desweiteren läuft das Rentenverfahren immer über das Land wo man wohnt. Also D. = Wohnortprinzip. Und die Rentenbescheide auch aus dem Ausland erhälst du über die dt. Rentenversicherung zugesandt. Dadurch bist du gläsern....also erfasst.