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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererstattung bei Wohnungskauf in D  

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dosch
18 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich möchte in Deutschland eine Wohnung kaufen. Meine Frage ist nun: Kann ich bei meiner Steuererklärung in Luxemburg diese Schulden oder irgendetwas was damit zusammenhängt (z.B. Zinsen) geltend machen? Muss ich dazu den Kredit in D aufnehmen oder in L? Kann ich einen kfw Kredit aus D in L absetzen? Ich arbeite seit einem halben Jahr in L. Meine Lebensgefährtin arbeitet auf Teilzeitbasis in D. Kennt ihr vielleicht einen guten Steuerberater in Trier, der sich damit auskennt? Ich hab bereits das ganze Forum und auch Internet durchsucht, aber nichts dazu gefunden. Über Tipps, Anregungen und auch Links wäre ich wirklich dankbar.


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15 Jahren  ago  

Zinsen


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sheriff
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15 Jahren  ago  

www.wonnebauer.de


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oernie
1262 Messages

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15 Jahren  ago  

den Kredit kannst Du aufnehmen wo Du willst.


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Kasimir2001
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15 Jahren  ago  

Also ich empfehle die Wohnung zu kaufen und an Deine Freundin zu vermieten (du solltest dann irgendwo anderst gemeldet sein). Grund: Steuer Lux: Bei Eigennutzung kann man (nur) die Zinsen (max. 1.500,--) absetzen; bei Vermietung die vollen Zinsen und auch die volle Abschreibung (gemäß deutschen Steuerbescheid) Steuer D: Bei Eigennutzung keinerlei steuerlichen Vorteile mehr; bei Vermietung die Feststellung aus Vermietung und Verpachtung für eine spätere Verrechnung (wenn man wieder Arbeitseinkommen in D hat)


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Ische
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15 Jahren  ago  

Bei Vermietung muss man dann aber trotzdem die Mieteinnahmen gegenrechnen oder? Ob sich das dann lohnt? Wie sieht es aus mit Notarkosten etc.? Kann man die auch anrechnen lassen? Gruss


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Wir sind dabei uns mit der gleichen Frage zu beschäftigen und sind dabei auf das Doppelbesteuerungsabkommen gestossen welchen uns bis Dato davon abhält. Die Immobilie muss in Deutschland versteuert werden (Mieteinnahmen) und in Folge dessen müssten dann auch die dazugehörigen Kosten in Deutschland gegengerechnet werden. Es würde also Steuernachzahlungen in Luxemburg nicht mindern 😥


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Ische
63 Messages

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15 Jahren  ago  

Ja, ganz genau so wurde uns das auch gesagt. Aber wie sieht es bei selbst genutzem Wohneigentum aus, Zinsen können also bis max. 1500 pro person angerechnet werden (zählen Kinder auch?) und wie sieht es mit den Notar-, Vermessungskosten etc. aus? Zähl das zu "Aktkosten", wie es in dem Steuerformular steht? Danke!


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Kasimir2001
54 Messages

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15 Jahren  ago  

Also man sollte dann natürlich eine geringe Eigenkapitalbasis einbringen, damit man höhere Schuldzinsen anrechnen kann (z.B. DSL-Bank mit 110% Finanzierungsmöglichkeit); in den ersten Jahren sollten daher die Zinsen und Abschreibungen (also der Aufwand) verrechnet mit den Mieteinnahmen zu einem Verlust führen. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist hier nicht massgeblich, da es durch das EuGH-Urteil Lambrinck (oder so) in diesem Punkt gekippt wurde; der Gleichbehandlungsgrundsatz steht also über dem Doppelbesteuerungsabkommen. In der steuererklärung verhält sich dies wie folgt (bei Wohnsitz in D): Deutschland: In Deutschland ist man unbeschränkt steuerpflichtig; daher sind alle Einnahmen auch anzugeben; also 0€ Einkommen aus unselbst. Arbeit und i.d.R. der Verlust aus Vermietung und Verpachtung; diesen verlust kann man dann feststellen lassen und in Folgeperioden (oder einer Vorperiode) verrechnen (mit allen Einkunftsarten ausser Spekulationsgeschäfte) Luxembourg: Gemäß o.g. Urteil ist Lux verpflichtet, bei Grenzgängern, als beschränkt Steuerpflichtigen die gleichen Gesetze anzuwenden wie bei Gebietsansässigen; der vorgenannte Verlust aus Vermietung&Verpachtung kann somit voll gegen die Einkünfte aus unselbst. Arbeit gestellt weden.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Und wie verhält es sich bei Wohnsitz in Luxemburg und Mieteinkünften in Deutschland?


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amelie1
231 Messages

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15 Jahren  ago  

Freitag gibt´s einen Steuer-Chat:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3432