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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererlärung  

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Sara81
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6 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe eine Frage als ich nirgendwo eine passende Antwort finden kann. Ich arbeite seit 2012 in Luxembourg und wohne in Trier, vorher war ich zwei Jahre selbständing und habe 2010/2011 meine Steuererklärung in Deutschland gemacht. So weit so gut. In 2017 war ich viel für Arbeit unterwegs und habe die 19 Tage grenze überschritten, daher habe ich die Steuererklärung in Luxembourg und in Deuschland eingereicht. Jetzt will das Finanzamt in Trier die Steuererklärung 2012 bis 2016 auch wenn ich gar keine Einkommen aus Deutschland habe.

Ich hab versucht es mit der Finanzamt zu klären aber ohne Erfolg.

Hat vielleicht jemand dasselbe erlebt und kann mir weiterhelfen?

 

Vielen Dank

 


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6 Jahren  ago  

Leider habe ich keine gute Nachricht für dich, die Steuererklärungen 2012 bis 2016 musst du leider nachreichen und ich empfehle dir dringend der Aufforderung folge zu leisten. Wenn du es nicht machst wird das wird das Finanzamt eine sg Steuerschätzung durchführen und dir dabei deutlich mehr Auslandstage zur Last legen als du 2017 angegeben hast.


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Sara81
9 Messages

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6 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Hilfe.

Es scheint, dass es keine klare Regelung gibt 🙂 Ich habe meine Lohnsteuerkarten an das Finanzamt geschickt, um zu beweisen, dass mein Einkommen nur in Luxembourg zu versteuern ist (wenn die 19 Tage nicht überschritten wird) und es hat gereicht. Ich soll keine Steuererklärung nachreichen.