Hallo zusammen
Es geht um die Frage ob eine Lohnsteuererklärung in Luxemburg eingereicht werden muss.
• Person A, US Staatsbürger, Wohnhaft in USA, erhält Vergütung für Aufsichtsratposition in Lux: Bruttovergütung 110K EUR, abzüglich 20% Witholding Tax auf die Aufsichtsratvergütung (wird direkt an Lux abgeführt) -22K EUR -> Nettozahlung 88K EUR
• Person B, US Staatsbürger, Wohnhaft in USA, erhält Vergütung für Aufsichtsratposition in Lux: Bruttovergütung 130K EUR, abzüglich 20% Witholding Tax auf die Aufsichtsratvergütung (wird direkt an Lux abgeführt) -26K EUR -> Nettozahlung 104K EUR
Wer ist zur Abgabe verpflichtet? A? B? Beide? Niemand?
Danke und Gruß
Kleesi