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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärungspflicht bei Grenzgänger  

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schulles78
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13 Jahren  ago  

Hallo, habe eine 2. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für 2010 bekommen. Bei nichtabgabe wird eine Geldstrafe angedroht.

Ich war der Meinung das man als D Grenzgänger (Verheiratet) bei einem Gehalt unter 31000€ und 90% der Einkünfte in Lux. erwirtschaftet wedern, keine Erklärung abgeben muß?

Ist das richtig oder muß ich eine Steuererklärung abgeben?

Gruß schulles78


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Fehrmann
1 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo, da ich selber erst Grenzgänger geworden bin, habe ich mich sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt und auch von luxemburgischer Seite bestätigt bekommen: - wenn du verheiratet bist und nur ein Ehepartner in Lu arbeitet, bist du in D zur Einkommenssteuer verpflichtet (mach einfach eine getrennte Veranlagung, so dass ihr keine Steuern nachzahlen müsst) - wenn beide Ehepartner in Lu arbeiten, dann bist du verpflichtet, deine Steuererklärung in Lu abzugeben, in Deutschland brauchst du dann keine abgeben, sofern ihr nicht noch andere Einkünfte habt - wenn nur ein Ehepartner in Lu arbeitet, brauchst du keine Steuererklärung in Lu abgeben Viele Grüße


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Natürlich ist die Abgabe einer Steuererklärung kein Vergnügen; da es aber in den meisten Fällen Geld zurück gibt, ist es vielleicht keine schlechte Idee, sich mal mit der Materie vertraut zu machen. Könnte bares Geld wert sein - und man braucht - bei normalem Einkommen ohne Mieteinnahmen o.ä. - mit etwas Übung nur eine Stunde für die Erklärung!


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Michael125
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13 Jahren  ago  

Hallo,

dann habe ich auch mal eine Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich arbeite seit 10 Jahren in L Meine Frau (seit Juni 11 verheiratet) arbeitet 8 Monate jedes Jahr Saisonarbeit in L und 4 Monate AGL1 in D. Müssen wir dann auch eine machen? denke schon oder?


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Also meines Wissens nach gibt es in Lux zwei Bedingungen, unter denen man eine Steuererklärung abgeben muss bzw. zur Abgabe aufgefordert wird: 1. Verdienst liegt > 100 TEuro 2. Ehepaar und beide arbeiten in Lux

Zumindest Fall 2 sollte bei euch ja vorliegen. Natürlich macht hier der Bezug von ALG1 in D ein wenig mehr Arbeit als im Normalfall und wäre vielleicht sogar ein Fall für eine (einmalige) Beratung durch einen Steuerberater.

Die schlechteste Lösung ist jedoch die, nichts zu tun. Wenn das Finanzamt in einigen Jahren zu euch kommt und rückwirkend für einige Jahre eventuell zu viel gezahlte Steuern nachfordert, ist das auch nicht schön. Dann lieber im Vorfeld die reale Steuerbelastung abklären und wissen, was auf einen zukommt.


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schulles78
13 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo! Erst mal danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Dann werde ich das dem Steueramt mal mitteilen, das die mich damit in ruhe lassen.

obiwan: Natürlich ist die Abgabe einer Steuererklärung kein Vergnügen; da es aber in den meisten Fällen Geld zurück gibt, ist es vielleicht keine schlechte Idee, sich mal mit der Materie vertraut zu machen. Könnte bares Geld wert sein - und man braucht - bei normalem Einkommen ohne Mieteinnahmen o.ä. - mit etwas Übung nur eine Stunde für die Erklärung!

Ich habe 2008 eine erklärung gemacht, hat ca. 1,5 Stunden gedauert und nach 8 Monaten kam ein Brief ich würde 20€ (kein Witz) auf mein angegebenes Konto erhalten(Kontodaten waren richtig)..... bis heute ist das Geld noch nicht auf meinem Konto 🙂 aber im Ländchen kann es ja etwas länger dauern.

Ne, danke! Dafür vergeude ich nicht meine Zeit.

Gruß an alle


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Michael125
209 Messages

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13 Jahren  ago  

also wie gesagt wir sind seit diesem Jahr verheiratet ich arbeite voll in L und sie 8 Monate im jahr Teilzeit in L, 4 Monate AGL1 in D

das mit Ehepaaren habe ich auch überall gelesen aber mir wurde auch gesagt es müsste der Steuerpfl. Lohn über 36000€ im Jahr liegen.

Ich hatte auf der Steuerverwaltung dort mal angerufen vor einigen Monaten.

In D möchte ich keine machen und wenn es nicht sein muss in L auch nicht.

HILFE