Hallo!
Den Abschnitt habe ich bei guichet.lu auch gelesen und habe eine ähnliche Fragestellung:
"Werbungskosten in Bezug auf Baugrund
Die Kosten in Zusammenhang mit einem Baugrundstück (z.B. Schuldzinsen, kommunale Steuern und Abgaben, Versicherungen, etc.) sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der Steuerpflichtige ein konkretes Bauprojekt für dieses Grundstück hat, dessen Realisierung spätestens 2 Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks begonnen haben muss.
Ist keine Bebauung innerhalb von 2 Jahren geplant, sind die Werbungskosten nicht absetzbar, es sei denn, es werden Pachteinnahmen mit dem Grundstück erzielt.
Die Schuldzinsen für das Baugrundstück sind jedoch vom Einkommen des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben absetzbar."
Beim Kauf eines Grundstücks, dessen Bebauung innerhalb der nächsten 2 Jahre geplant ist, sind Nebenkosten wie Notarkosten und Grunderwerbsteuer angefallen. Können diese tatsächlich als Werbungskosten abgesetzt werden? Und falls ja, wo können diese in der Steuererklärung angegeben werden?
Ich denke, dass die Werbungskosten im selben Feld anzugeben sind wie bei maweko2017 - aber wo?
Danke & viele Grüße
sunshine3