Hallo!
Laut Guichet wird man im Jahr der Scheidung zusammenveranlagt.
"Steuerliche Gleichstellung gebietsansässiger und nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger
Im Jahr der Auflösung der Ehe werden nicht gebietsansässige Steuerpflichtige, die sich für die steuerliche Behandlung wie gebietsansässige Steuerpflichtige entscheiden, zusammen veranlagt und müssen eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
In dem Jahr nach Auflösung der Ehe kann jeder Steuerpflichtige unter bestimmten Umständen wählen, wie ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden, und gibt eine separate Einkommensteuererklärung ab"
Wie sind da eure Erfahrungen? Bezieht sich dies auch auf Paare bei welchen einer in Lux, einer in D arbeitet? Wäre das nicht unlogisch in Anbetracht dessen, dass man ja eh schon in Steuerklasse 1 besteuert wird? Im Gegensatz zu den Luxemburgern die in der 2 verbleiben bis zur Scheidung