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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung oder Jahresausgleich?  

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Sorcerer
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16 Jahren  ago  

Hallo,

das Durchstöbern des Forums hat mich jetzt endgültig verwirrt! Vielleicht könnt Ihr Licht ins Dunkle meiner Wirren bringen: 1. Ist es richtig, dass man für eine lux. Steuererklärung das gesamte Jahr in Lux gearbeitet haben muss? Mir fehlt die 1. Januarwoche, also nix Steuererklärung? 2. Was bleibt mir an Alternativen? 3. Was bringt mir dieser Jahresausgleich, da werden ja gar keine Gehaltszahlen abgefragt? 4. Es wird im Jahresausgleich danach gefragt, ob man in Lux. wohnhaft war. Ich habe das ganze Jahr nicht in Lux. gewohnt, ein Problem? 5. Ich war in der ersten Januarwoche noch arbeitslos (in D) und habe Arbeitslosengeld 1 bekommen. Ist das anzugeben und welche Konsequenzen hat das?

Ich Danke Euch schon mal im Voraus für Eure Hilfe, ich blick echt nicht mehr durch!

Sorcerer


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NM
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16 Jahren  ago  

Hallo Sorcerer,

ist auch alles recht schwierig. Vielleicht hilft Dir dieser Link:

http://www.info-institut.de/eures/images/publications/leitfaden_d_lux.pdf

Dort wird einiges erklärt. Abgesehen davon gibt es im WKW (www.wer-kennt-wen.de) einige Gruppen zum Thema Pendler. Dort findet man auch immer wieder sehr kompetente und recht gut infomierte Menschen. Falls Du eine Einladung brauchst, gib' Bescheid.

LG

NM


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Sorcerer
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16 Jahren  ago  

Merci,

die Broschüre ist sehr interessant aber hilft mir bei meinem Problem leider nicht weiter. Wie heißt die WKW-Gruppe?

Grüße Sorcerer


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Sorcerer
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16 Jahren  ago  

Bin leider noch genau so unschlau wie vorher! Kann mich wer aufklären? CU


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Hallo Eine Einkommenssteuererklärung kann auch abgegeben werden, wenn einige Wochen fehlen. Dort kann man dann als Werbungskosten einige Versicherungen etc. angeben. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist dann sinnvoll, wenn man nicht das ganze Jahr (also nur für mehrere Monate oder vorher in D) gearbeitet hat. Dort hat man keine Möglichkeit Werbungskosten anzugeben. Die Einkommenssteuererklärung muß dann aber jährlich abgegeben werden (das Formular wird automatisch zugeschickt). Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nur auf Antrag möglich. Bei beiden wird die effektive Steuer nach den erzielten Jahreseinkünften (auch unter Progressionsvorhalt) für den Zeitraum der Tätigkeit in Lux ermittelt. Im Normalfall ergibt sich dadurch eine Steuererstattung bzw. Rückzahlung.


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Sorcerer
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16 Jahren  ago  

Jau, Merci!