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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung NACHZAHLUNG Hilfe? Wer kennt guten Steuerberater? Euere Erfahrungen?  

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JimmydieTulpe
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15 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite seit 14 Monaten in Luxemburg! Nun ist es soweit, die Steuererklärung in Deutschland steht an. Und nun die Ernüchterung: Meine Frau arbeitet in Deutschland - ich in Luxemburg. Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich in Luxemburg ich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Soweit so gut, nun hat mir das deutsche Finanzamt mitgeteilt: Aufgrund einer Regelung des deutschen Rechnungshofes müssen wir bei der zusammenveranlagten Steuererklärung nun einen Steuerbescheid des luxemburgischen Finanzamtes (Lohnzettel reichen def. nicht aus) beifügen, damit bei der deutschen Steuererklärungen der Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Wird kein Steuerbescheid aus Luxemburg beigefügt, wird das komplette Einkommen aus Luxemburg voll versteuert. Vrs. Nachzahlung für 2009 liegt dann bei 7000,- Euro Tendenz nach oben.

Nun bin ich unsicher, was ich tun soll. Nach Internetrecherchen bin ich nicht verpflichtet, in Luxemburg eine Steuererklärung abzugeben, in Deutschland aber schon. Es gibt aber anscheinend die Möglichkeit einer freiwilligen Steuererklärung. Mir stellen sich nun folgende Fragen: - Ist es sinnvoll eine freiwillige Steuererklärung zu machen? - Was muss ich bei einer Steuererklärung in Luxemburg alles angeben? Was ist absetzbar? - Wie lange ist die Bearbeitungszeit? - Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen? Wenn ja in welcher Höhe? - Welche Alternativen bleiben mir? - Wo kann man seine Steuererklärung für Luxemburg machen lassen?? Wer von euch hat gute Erfahrungen gesammelt?

Bin für jede Hilfe Dankbar!

Gruß und Danke


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Also ich würde mal sagen, wenn es hier um einen Betrag von 7000 Euro Nachzahlung geht, sollte man wohl einen Steuerberater einschalten.... Oder möchtest du dich in einer solchen Situation auf "Hörensagen" verlassen???

PS: Steuerberater oben rechts eingeben und suchen!


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itler01
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15 Jahren  ago  

Oder versuchs doch mal mit WISO Sparbuch 2010. Das rechnet für dich aus, ob eine getrennte Veranlagung nicht evtl. guenstiger käme (Da reicht dann auch die Bescheinigung von der Fiduciaire für dich).

Gruss


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

kann den beiden "vorrednern" nur beipfllichten. ich würde einen steuerberater aufsuchen (ich kenne nur den wonnebauer) und der wird dir sicherlich helfen können, da er sich mit der materie beschäftigt. und wenn ich mit einer nachzahlung von EUR 7.000,-- rechnen würde, dann würde ich das natürlich in Kauf nehmen. Gehe auf seine Seite und dann wirst Du sehen, was da kostenmässig auf Dich zukommt!


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Travelman
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15 Jahren  ago  

Normalerweise erhälst du immer am Ende des Jahres von Deinem Arbeitgeber oder der Fiduciaire ein "Certifcat de remunération". Das sollte eigentlich als Beweis, daß Du in L Lohnsteuer zahlst ausreichen. EIne Steuererklärung in L ist normalerweise nicht verpflichtend (Ausnahme: beide arbeiten in L oder Einkommensgrenze). Ohne Nachweis kann das dt. FInanzamt wirklich Dein Einkommen in L versteuern, solange bis der Nachweis der Steuerzahlung in L erbracht wird. Dafür ist aber keine Einkommenssteuererklärung notwending. Eine einmal abgegebene Einkommenssteuererklärung in L verpflichtet für die in Zukunft jährlich Abgabe. Normalerweise erhält man keine Steuernachzahlung von L. DIe Steuererklärung in L ist ansich ganz aufgebaut und stellt kein Problem dar, diese selber auszufüllen. Ich erstelle diese schon seit Jahren für mich selbst und habe jedes Jahr noch eine Rückzahlung erhalten. DIe Bearbeitung kann aber u.U. bis zu einem Jahr dauern (Zu wenig Sachbearbeiter für Grenzgänger)


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therbie
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15 Jahren  ago  

Gebe auch seit Jahren meine Steuererklärung in Deutschland ab und habe noch nie Probleme gehabt. Kopie der Jahres-Aufstellung aus Luxembourg solltest Du aber beilegen. Ich benutze auch ein Steuerprogramm und kann nur sagen, es ist nicht unbedingt notwendig ein Steuerberater aufzusuchen, man muss sich jedoch etwas in die Materie einarbeiten. Das Programm schlägt Dir dann schon vor, was besser für Dich ist (Zusammen - oder getrennte Veranlagung) Ich habe bisher damit immer Erfolg gehabt.


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SteuerPerle
417 Messages

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15 Jahren  ago  

es kommt auf das Finanzamt an. Theoretisch (gemäß Gesetzestext hat das Finanzamt Anspruch auf diese Bescheinigung). Die Finanzämter hier in der Ecke verzichten aber darauf.

Sehr oft lohnt es sich eine luxemburger Steuererklärung zu machen!

www.SteuerPerle.de