Hallo, ich arbeite seit 14 Monaten in Luxemburg! Nun ist es soweit, die Steuererklärung in Deutschland steht an. Und nun die Ernüchterung: Meine Frau arbeitet in Deutschland - ich in Luxemburg. Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich in Luxemburg ich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Soweit so gut, nun hat mir das deutsche Finanzamt mitgeteilt: Aufgrund einer Regelung des deutschen Rechnungshofes müssen wir bei der zusammenveranlagten Steuererklärung nun einen Steuerbescheid des luxemburgischen Finanzamtes (Lohnzettel reichen def. nicht aus) beifügen, damit bei der deutschen Steuererklärungen der Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Wird kein Steuerbescheid aus Luxemburg beigefügt, wird das komplette Einkommen aus Luxemburg voll versteuert. Vrs. Nachzahlung für 2009 liegt dann bei 7000,- Euro Tendenz nach oben.
Nun bin ich unsicher, was ich tun soll. Nach Internetrecherchen bin ich nicht verpflichtet, in Luxemburg eine Steuererklärung abzugeben, in Deutschland aber schon. Es gibt aber anscheinend die Möglichkeit einer freiwilligen Steuererklärung. Mir stellen sich nun folgende Fragen: - Ist es sinnvoll eine freiwillige Steuererklärung zu machen? - Was muss ich bei einer Steuererklärung in Luxemburg alles angeben? Was ist absetzbar? - Wie lange ist die Bearbeitungszeit? - Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen? Wenn ja in welcher Höhe? - Welche Alternativen bleiben mir? - Wo kann man seine Steuererklärung für Luxemburg machen lassen?? Wer von euch hat gute Erfahrungen gesammelt?
Bin für jede Hilfe Dankbar!
Gruß und Danke