Hallo liebe Grenzgänger,
nachdem ich mich im März 2017 aus Luxemburg verabschiedet habe und nun wieder in Deutschland arbeite, war ich doch einigermaßen überrascht, dass ich nun eine Aufforderung der Luxemburger Steuerbehörde bekommen habe, dass ich bitte bis zum 31.03. meine Steuererklärung für 2017 abgeben soll. In den letzten Jahren habe ich immer eine Steuererklärung in Luxemburg gemacht, aber für 2017 bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass ich weder eine Steuererklärung noch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann, da ich ja nur 3 Monate in Luxemburg beschäftigt war.
Habe ich da einen Denkfehler oder schickt die Luxemburger Steuerbehörde das einfach an alle Leute raus, die im Laufe des Jahres mal in Luxemburg beschäftigt waren? Muss ich denen das dann noch formal mitteilen, dass ich nicht mehr in Luxemburg arbeite und daher auch keine Steuererklärung mehr machen werde?
Viele Grüße & schonmal Danke für eure Hilfe 🙂