Hallo zusammen,
meine Frau und ich arbeiten seit dem 15.9. bzw. 1.10. in Luxemburg und stehen nun vor der Frage, ob es sinnvoller ist, den Lohnsteuerjahresausgleich zu machen oder eine Steuererklärung abzugeben. Ist für uns die Abgabe der Steuererklärung in Luxemburg obligatorisch, da wir beide dort arbeiten, auch wenn wir die genannten Gehaltsgrenzen durch die paar Monate nicht erreichen?
Wie sieht das mit den ansetzbaren Werbungskosten/Sonderausgaben in Deutschland bzw. Luxemburg aus? Ich nehme an, dass es nicht möglich ist, die selbe Versicherungszahlung zweimal abzusetzen, oder? Gibt es eine Möglichkeit, zu errechnen, ob sich die Steuerersparnis in Deutschland oder Luxemburg größer auswirkt?
Danke im Voraus,
Erik