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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung in Luxemburg  

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dirk74
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17 Jahren  ago  

Hallo, habe mal gehört das es sich für Ledige nicht lohnt eine Steuererklärung in Lux. zu machen. Dazu käme, das wenn man sie einmal gemacht hat jedes Jahr machen müsste. Stimmt das so ?

Gruß Dirk


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cat1
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17 Jahren  ago  

Das stimmt, wenn du sie einmal gemacht hast mußt du sie immer wieder machen. Wenn du Kredite, Bausparverträge, Versicherungen, Werbungskosten und Krankheitskosten hast kann sich eine Steuererklärung schon lohnen. Kommt auch darauf an wieviel du verdienst. Bezahlst du nicht viel Steuern - kannst auch nicht viel zurück bekommen.


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

Das stimmt nicht. Das Finanzamt freut sich sicher über ein Schreiben, wenn man keine Steuererklärung mehr abgeben will. Es kann in diesem Zusammenhang ja immer nur eine Erstattung herauskommen und keine Nachzahlung. www.SteuerPerle.de


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TRLux
76 Messages

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17 Jahren  ago  

Es ist folgendermaßen: zunächst muss man unterscheiden zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuer-Jahresausgleich (sind auch 2 getrennte Formulare!). NUR beim Lohnsteuer-Jahresausgleich kann man nur gewinnen, nur eine Rückzahlung seitens des Staates ist dabei möglich - aber keine Nachzahlung, da diese per Gesetz "nur zu Gunsten des Steuerzahlers erfolgen darf". Bei der Einkommensteuererklärung hingegen kann man auch verlieren, sprich nachzahlen müssen.

Einen Lohnsteuer-Jahresausgleich (kleines, zweiseitiges Formular) KANN man abgeben, MUSS man aber nicht. Und es entsteht auch keinerlei regelmäßige Verpflichtung, wenn man einen solchen mal abgegeben hat. Ob es sich lohnt, kann man generell nicht sagen - aber immerhin kostet es ja nichts, verlieren kann man auch nichts, also auf jeden Fall einreichen! Erst recht für das Jahr, in dem man in Luxemburg angefangen hat zu arbeiten - da bekommt man auf jeden Fall was zurück, da die monatlichen Abgaben so berechnet werden, als würde man das ganze Jahr über in Luxemburg arbeiten.

Eine Einkommensteuererklärung (großes, mehrseitiges Formular) kann man abgeben, muss man aber ebenfalls nicht. AUSSER: es gibt 3 Bedingungen, bei denen man eine abgeben MUSS. Die weiss ich aber grad nicht hundert prozentig auswendig, daher nur sinngemäß: - wenn das zu versteuernde Jahresgehalt (nicht das Jahresbruttogehalt!) über 58T€ liegt - wenn man verheiratet ist und beide in Luxemburg arbeiten - noch irgendwas....


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oernie
1266 Messages

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17 Jahren  ago  

...- wenn das zu versteuernde Jahresgehalt (nicht das Jahresbruttogehalt!) über 58T€ liegt - wenn man verheiratet ist und beide in Luxemburg arbeiten - noch irgendwas....

wenn man mehr als ein Einkommen hat