Wer kann mir Auskunft geben? Frage: Mein Mann ist Angestellter bei der Binnenschifffahrt. Seine Firma hat ihren Hauptsitz in Luxemburg. Von dort erhält er sein Gehalt und zahlt entsprechend Steuern. Wir haben jetzt unsere gemeinsame Steuererklärung - wider besseren Wissens - abgegeben. Wir leben beide in Köln. Jetzt soll mein Mann gem. Bescheid 1.000,00 Euro nachzahlen. Kann das denn rechtens sein? Wer kann mir Tips geben? Kann ich mich gegen den Bescheid zur Wehr setzen? Rosi 69
Es kommt natürlich darauf an ob Ihr verheiratet seit.Ich bin auch in der Schiffahrt tätig(Firma auch in Lux,wohnend in Deu),meine Frau berufstätig in Deu.Im ersten Jahr sollte ich auch Steuern nachzahlen,bin zum Steuerberater gegangen und der hat ein Schreiben ans Deutsche Finanzamt geschickt und dann war es erledigt.Wenn das Deu Finanzamt weiss,das dein Mann seine Steuern in Lux abführt braucht ihr keine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.(Würde ich jedenfalls nicht freiwillig machen).Wenn ihr verheiratet seit könnt ihr euch beide die günstigste Steuerklasse genehmigen,das ist zwar nicht korrekt aber das merkt eigentlich keiner.Es soll aber in letzter Zeit zum Datenaustausch zwischen Deu und Lux-Finanzämter gekommen sein,dies aber nur in härtefällen.
Hallo zusammen,
in Deutschland laufe ich unter Selbstständig und in Lux bin ich in einem Angestelltenverhältnis. Durch mein Gewerbe in Deutschland wurde mir gesagt, dass ich obwohl ich in Lux Steuern abführen werde, trotz allem das Geld von Lux auch in Deutschland angeben muss. Das wäre ja dann doppelt gezahlt!
Hi,
hier zieht dann zur Berechnung der deutschen Steuern der Progressionsvorbehalt. Das heisst, dein luxemburgisches Gehalt und der Verdienst in Deutschland werden addiert. Für die Summe wird ein entsprechender Steuersatz berechnet und nur auf deinen deutschen Verdienst angewendet. Alle Angaben ohne Gewähr, so wurde es mir erklärt.
ich greif diesen thread mal auf. hab vor kurzem geheiratet, arbeite in lux und meine frau weiterhin in deutschland. sie benötigt nun den nachweis, dass ich in lux und nicht in deutschland meine steuern entrichte. kann ich diese bestätigung auch auf dem bürgeramt in trier holen oder muss ich die bescheinigung in luxemburg erfragen?