logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung in D?  

Profilbild von
CaptainHook
636 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo,

mal 2 Fragen zu der deutschen Steuererklärung, wenn beide in Lux. berufstätig sind:

1) Auch wenn man kein Kindergeld aus D erhält, sondern nur aus Luxemburg, gilt man als Kindergeldberechtigt und muss das so angeben (oder ist man nicht kindergeldberechtigt)?

2) Dürfen analog zu den Fartkosten die Sozialversicherungsbeiträge in der deutschen Steuererklärung (vom Progressionsvorbehaltsbruttobetrag) zum Abzug gebracht werden? Oder woanders in der Steuererklärung deklariert werden?

Gruss


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hi, hier mein Kenntnisstand: zu 1): ja (aber nur bis zur Höhe des deutschen Anspruchs, also wenn nichts aus Luxemburg käme) zu 2): ist m.W. derzeit in (gerichtlicher) Klärung, ob KK-Beiträge sogar in Dt. als Sonderausgaben direkt (und nicht nur vom Progressionseinkommen) abzugsfähig; würd' ich also auch gerne irgendwann mal genauer wissen... im Zweifel probier's aus, das Finanzamt streicht schon, was nicht passt. Gruss, Sofia


Profilbild von
CaptainHook
636 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort. Werde das dann wohl so tun. Gibst du also alle lux. Sozialausgaben als Sonderausgaben in der Erklärung an? Schon mal Erfolg gehabt? Gruss und Dank


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

zu 2) hab's noch nicht ausprobiert, da ich's nicht gebraucht habe (genug andere Sonderausgaben)