Hallo,
mal 2 Fragen zu der deutschen Steuererklärung, wenn beide in Lux. berufstätig sind:
1) Auch wenn man kein Kindergeld aus D erhält, sondern nur aus Luxemburg, gilt man als Kindergeldberechtigt und muss das so angeben (oder ist man nicht kindergeldberechtigt)?
2) Dürfen analog zu den Fartkosten die Sozialversicherungsbeiträge in der deutschen Steuererklärung (vom Progressionsvorbehaltsbruttobetrag) zum Abzug gebracht werden? Oder woanders in der Steuererklärung deklariert werden?
Gruss