Hi, ich stelle mir die Frage ob man als Grenzgänger (arbeiten in Lux, wohnen in D) auch eine Steuererklärung in Deutschland machen muss, sofern man durch Eigenkapital Zinseinkünfte in Deutschland hat, die über den Steuerfreibetrag hinaus gehen!? (Immobilieneigentum und ein in D arbeitender Ehepartner ist nicht vorhanden)
Ja, das ist dann verpflichtend. Jedoch: mit z.B. den Vorsorgeaufwendungen lässt sich dieser Freibetrag quasi "erhöhen", so dass die Steuerschuld oft bis auf Null gedrückt werden kann. Und ab diesem Jahr gilt dann die Abgeltungssteuer von ca. 28% in D, d.h. mehr kann vom Zinsertrag, der die Freibeträge nicht übersteigt, nicht einbehalten werden. Ich der pers. Steuersatz geringer, dann zahlt man entsprechend weniger. Ich persönlich bevorzuge es, ruhig zu schlafen... 😉
Danke für die schnelle Antwort!
Jetzt nochmal für mich als absoluter Steuerlaie: Die Abgeltungssteuer greift doch für alle meine Zinseinkünfte aus Kapitalerträgen? Wenn nun die Zinseinkünfte den Freibetrag von 801€ übersteigen, werden doch immer noch durch die Abgeltungssteuer die nötigen Steuern an den Staat abgeführt. Aus welchem Grund sollte dann eine Steuererklärung in Deutschland notwendig sein (wie schon erwähnt: es besteht kein Einkommen in D)
für 2008: Zinserträge über dem Freibetrag müssen in D angegeben werden, d.h. es ist eine Steuererklärung zu erstellen. für 2009 (Abgeltungssteuer): Wenn die Zinserträge nur im Inland (also D) zustande kamen und die Konfession der Bank bzw. den Banken angegeben wurde, d.h. die Kirchensteuer auch abgeführt wurde, dann muss tatsächlich keine Steuererklärung in D gemacht werden. Und natürlich darf es keine weiteren Einkünfte neben dem Gehalt aus Lux. geben.