logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung Deutschland 2016  

Profilbild von
dosch
18 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vielleicht wurde es schon beschrieben, nur leider finde ich nicht das Passende hier im Forum, was mir eindeutig weiterhilft. Wir wohnen in Deutschland und meine Frau (Steuerklasse 4) hat 2016 für 4 Monate noch in Deutschland gearbeitet und dann die restlichen Monate in Luxemburg bei ihrer neuen Stelle. Ich selber arbeite seit Jahren in Luxemburg und habe keine Einnahmen in Deutschland. Sie war 35 Stunden auf einer sozialversicherungspflichtigen Stelle und bei dem gleichen Arbeitgeber auf 450€ Basis angestellt. Diese Konstellation wurde getroffen, damit mehr Netto am Ende herauskommt. Ist sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben? Wie verhält sich das Ganze mit den Sonderausgaben z.B. Handwerkerrechnungen ... Können diese Sonderausgaben für das ganze Jahr abgegeben werden oder nur für die ersten 4 Monate? Muss sie ihre Gehalt aus Luxemburg mit angeben? Wenn sie mit ihrem Einkommen aus Deutschland unter dem Grundfreibetrag liegt, besteht dann überhaupt Handlungsbedarf und wenn ja würde sich das dann günstig für sie auswirken mit den ganzen Rechnungen?


Profilbild von
Lilli49
40 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Da ihr Einkommen in Deutschland und in Luxemburg hatte, seit ihr verpflichtet auch in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben. In der Steuererklärung müssen alle Einnahmen aus Deutschland und Luxemburg angegeben werden und es können somit auch alle Sonderausgabe die für das ganze Jahr entstanden sind angegeben werden.


Profilbild von
kiwu2009
191 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Sogar noch schlimmer! Ihr müsst beide eine Steuererklärung in DE machen, da in DE wohnhaft. Auch wenn du ausschließlich in LU Einkommen hast, musst du das in DE in einer Steuererklärung melden. Bei mir hat DE das auf mehrere Jahre rückwirkend verlangt....


Profilbild von
dosch
18 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten, nur leider deckt sich nicht ganz mit dem hier:

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/home/aktuelles/detail/artikel/2030/index.html

Punkt 13 https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/informationen/LUXFAQ.pdf

Aus diesem Grund bin ich verwirrt. Da sie Steuerklasse 4 ist verstehe ich nicht den Bezug zu mir, weil unter Punkt 16 steht was anderes und wenn beim Finanzamt anruft erzählt der eine einem das und der andere wieder was ganz anderes. Wer hat denn schon dieses ganze Geschichte hinter sich?


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo dosch,

wie meine Vorredner schon richtig sagten, seit Ihr verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben. Weil deine Frau 2016 Bezüge in Deutschland hatte und du weil du mit Ihr verheiratet bist. Also Fakt ist, Einnahmen in Deutschland und verheiratet bedeutet Steuerklärung von beiden auch in Deutschland. In 2017 würde ich euch empfehlen, falls ihr in Deutschland KEINE Einkünfte mehr habt, dass ihr dies dem Finanzamt schriftlich mitteilt. Das Finanzamt wird das registrieren und gut ist. Mit den Jahren vor 2016 wo du nehme ich an, keine Steuererklärung abgegeben hast, sieht es anders aus. Hier könnte dich das Finanzamt dazu verdonnern Steuererklärungen abzugeben. Siehe kiwu2009 oben, und mir sind noch viele andere Fälle bekannt. Viele Grüße


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Zur Frage wie folgt: 1. Deine Frau muss eine Steuererklärung abgeben da Sie innländische und ausländische Einkünfte hat. 2. Die Steuerklasse 4 sagt noch lange nicht aus ob es einen gemeinsame oder getrennte Veranlagung ist. Gemeinsame Veranlagung, dein Einkommen muss angegeben werden, getrennt halt nicht. 3. Eine Steuererklärung von dir würde sich bei getrennter Veranlagung auf Angaben der Anlage N-AUS beschränken. 4. Deine Frau kann Dinge absetzen, dabei werden verschiedene Punkte aber nur anteilig berücksichtigt, andere wiederum darf Sie angeben die im Zusammenhang mit dem einkommen aus Luxemburg angefallen sind. Die Handwerker gehen nur wenn die Rechnung auf ihren Namen läuft, bei Angabe "Eheleute" gehen 50%, wenn dein Name drauf steht gibt es nix.


Profilbild von
Pista Zis Trogher
2 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Meine Frau hat auch die Klasse 4 und wird getrennt veranlagt. Ich muss wie schon gesagt eine N-AUS machen und bekomme den Bescheid mit € 0,00 zu zahlen zurück. Steuererklärung auf jeden Fall machen. Hatte ich auch ein paar Jahre versäumt weil ich der Meinung war wenn ich keine Steuern zahlen muss, dann muss ich auch nichts erklären. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" hat die gute Frau vom Finanzamt mir dann gesagt und wir haben uns auf eine Strafe von € 500,00 geeinigt. Die Steuererklärungen für die Jahre musste ich trotzdem alle nachreichen.


Profilbild von
dosch
18 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vielen Dank für die sehr nützlichen Antworten und auch kleinen moralischen Bedenken. Es ist und bleibt aber ein Armutszeugnis seitens der deutschen und auch luxemburgischen Bürokratie diese Sache ohne große Kosten seitens durch einen Steuerberater zu klären. Wo besteht das Problem eine vernünftige guideline für alle Steuerzahler aufzustellen. Man kann sich eher fragen, warum wir Grenzpendler wenig wert sind als die restlichen Steuerzahler. Ich/Wir sind ja nicht die ersten mit dieser Herausforderung und von der Seite her mit allen abzugsfähigen Sonderausgaben auch sehr limitiert. Aus diesem Anlass würde/sollte man alle Fakten auf 2 DIN A4 Seiten bekommen. Danke an alle!!!


Profilbild von
RuSkync
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Du musst ja nicht zum Steuerberater gehen. Kannst die Steuererklärung auch selbst machen oder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Beides kommt Dich wesentlich billiger, als der Steuerberater. Wenn Dir dies auch zu viel ist, dann hast Du immer noch die Wahl Deine persönlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass es steuerlich für eine autonome Bearbeitung einfach genug ist. (sprich in Deutschland arbeiten)