Hallo an alle , habe eine frage. Ich habe im jahr 2015 Steuererklärungen für die jahre 2010 bis 2014 gemacht in Deutschland. Jetzt wollte ich die auch in Luxemburg machen mir wurde aber gesagt dass ich das nicht mehr machen kann. Stimmt das?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Das stimmt nur bedingt. Weshalb hast du eine Steuererklärung gemacht? Wegen Selbstanzeige? Sollte bei dir nun eine Doppelbesteuerung vorliegen - Du hast die Steuern in Deutschland nachbezahlt UND hast sie die Jahre zuvor in Luxembourg über deinen normalen Lohn entrichtet - muss das lux. Finanzamt dir die Steuern zurück zahlen.
@Foxi: Bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe aber DU kannst die Steuererklärung ein Jahr rückwirkend abgeben.. Ende 2017 z.b. für 2016.
Das Finanzamt darf im ersten Schritt 5 Jahre rückwikend eine Erklärung einfordern, sollte es zu einer Nachzahlung kommen darf das Finanzamt auf 10 Jahre erhöhen. Kommt es zu weiteren Nachzahlungen wird noch eine Strafe fällig. Das gilt übrigens sogar für den Fall dass eine Steuererklärung gemacht wurde und sich später ergibt dass diese falsch war. Die Tatsache das eine Erklärung nicht sofort vom Finanzamt reklamiert wurde spielt dabei keine Rolle.
Guten Morgen. Ich vergeben Darlehen an allen ernsthaften Menschen in realer Not sind. Der Zinssatz beträgt 3% pro Jahr. 5000 € 5.000.000 € gewährt I Finanzdarlehen , Home Loan, Investitionskredit , Autokredit, Privatkredit . Ich bin verfügbar für meine Kunden in maximal 3 Tage zusammen Ihre Darlehen Antragsformular erhalten. Wenn Sie mich interessiert an: [email protected]: [email protected]
Wie viel wollen Sie leihen: ............. ??? Kreditlaufzeit von der Menge: ........ ???
WhatsApp Kontakt: +336 44 67 70 82
Dann werde ich für deine Antwort warten.
danke