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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung / 90% Regelung  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wie ja schon mehrfach in dem Forum gennant, gibt es ja die Möglichkeit bestimmte Sonderausgaben in der lux. Steuererklärung geltend zu machen. Als Grenzgänger, wäre da zum einen die 90% Regelung deines persoenlichen Einkommens zu "erfüllen", und zum Anderen die +50% Regelung falls auch noch verheiratet.

Seit März08 arbeite ich nun bereits in Luxembourg - Januar und Februar habe ich meine Brötchen noch in DE verdient. Nun, habe ich vorraussichtlich das Problem, dass ich als frisch Verheirateter die 50% Regelung zwar "schaffe", jedoch aufgrund meiner Gehältern vom Januar, Februar die 90% knapp verfehlen werde. Sprich, ich koennte keinerlei Sonderausgaben geltend machen. 😥

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diese 3-4% über vielleicht Werbungskosten noch "auszugleichen", sprich dass Brutto aus DE dementsprechend noch senken zu koennen? Welche Werbungskosten auf mein in Deutschland vedientes Gehalt, lässt das Lux Finanzamt hierbei eigentlich maximal zu? :confused: Werden nur bestimmte Werbungskosten hierbei anerkannt? Irgendwas Besonderes hierbei?

Hab mir die Finger wund gegoogelt aber nix gefunden, und hoffe das jemand von Euch vielleicht in der gleichen Situation schon war und Rat weiss. Wäre ja schon irgendwo äergerlich wegen 3-4%.

Ich dank Euch allen schon mal recht herzlich im Voraus.

Ally


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Wenn Du erst seit März 2008 in Luxembourg arbeitest,kannst du keine Einkommenssteuererklärung für 2008 abgeben. In dem Fall ist ein Lohnsteuerjahresausgleich sinnvoll. In diesem kann man leider keine Werbungskosten angeben. DIe Rückerstattung ergibt sich dann aus der Differenz der Berechnung der Jahreslohnsteuer zum Anteil deiner Beschäftigungszeit in Lux in 2008. Eine Einkommenssteuererklärung ist erst möglich, wenn man das ganze Jahr in Lux. gearbeitet hat. Als Werbungskosten kann man dann z.B. angeben: Versicherungen (Haftpflicht KFZ, Unfallversicherung, Privat HV) / Zinsen Darlehn/Kredite (Haus, Auto etc.) / Juncker-Rente nach Art. 111 etc. Nicht anerkannt wird: Fahrtkosten (sind bereits auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag, Rieser-Rente, sonstige Versicherungen) Bei der dt. Steuererklärung kannst du aber die lux. Fahrtkosten nach dt. Recht angeben, ebenso alle Versicherungen die auf Dich laufen.


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Hi und danke fuer deine Antwort.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

@Travelman In dem Antrag zum Lohnsteuerjahresausgleich steht etwas von Artikel 137 Abs. 5 EStG und das dem Antrag alle Bescheinigungen der Securite Sociale beizulegen seien. Kannst Du mir dazu etwas sagen? Wann fällt man unter die Pauschalbesteuerung gemäß diesem Artikel und welche Bescheinigungen sind gemeint?

Ich richte die Frage natülich auch an alle anderen Forenleser.

Danke.


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Travelman
77 Messages

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16 Jahren  ago  

Was man in jedem Fall als Kopie mitschicken muss: 1) Jahresbescheinigung von der Lohnsteuerkarte aus D (daraus sind die Sozialversicherungsbeiträge in D ersichtlich) 2) Jahresbescheinigung(en) (Certifcat de remunération et de retenue d'impôt) von L

Zu dem Art. 137 Abs. 5 EStG kann ich leider nichts sagen. In dem Lohnsteuerjahresausgleich wird Dir nur die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet (gerechnet auf den Zeitraum Deiner Beschäftigung in L), da in den Lohnsteuertabellen die Sätze für die Besteuerung ganzjährig Beschäftigten ausgelegt sind.


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Hallo Travelman,

vielen Dank für die Infos.


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vlp
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16 Jahren  ago  

zur 90% und 50% Regelung:

- die 50% Regelung dient nur zur Festlegung der Steuerklasse (ausser für belgische Grenzgänger) Verheiratet und <50% der beruflichen Einkünfte des Haushalts stammen aux Luxemburg Klasse 1a Verheiratet und >50% der beruflichen Einkünfte des Haushalts stammen aus Luxemburg Klasse 2

- die 90% Regelung dient zur Beantragung der Anwendungen der Bestimmungen des Artikels 157ter L.I.R. , (der Gleichstellung mit Ansässigen)

Nichtansässige können eine Steuererklärung in Luxemburg abgeben und Sonderaugaben beziehungsweise Abschläge geltend machen, wenn sie dort mindestens 90% ihres beruflichen Einkommens erzielen (50% für belgische Grenzgänger).

Bei nicht ansässigen verheirateten Steuerpflichtigen reicht es aus wenn einer der Steuerpflichtigen den Grenzwert von 90% erreicht. Dieser Prozentsatz verringert sich bei belgischen Grenzgänger auf 50% des Haushaltseinkommens.

--- also kommt leider für Ally nur ein Lohnsteuerjahresausgleich in Frage.

- was die Einkommensteuererklärung angeht, muss nicht unbedingt das ganze Jahr in Luxemburg gearbeitet worden sein. 9 Monaten genügen, jedoch unter Bedingung der 90% Regelung.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

och menno.... 😥

Aber Vorfreude ist ja bekannterweise die schönste Freude, sprich ich warte erwartungsvoll auf die Steuererklärung für 2009 😉

Unabhängig von meiner Situation wundert es mich doch recht stark, dass sich der Prozensatz bei den Belgiern auf 50% verringert... irgendwie voll unfair.

Wünsche Euch allen ein schönes WE & allzeit gute Fahrt in der Winterzeit.

Danke für die Antworten.


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Jack
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16 Jahren  ago  

Hallo ihr,

bei mir hat die Steuerverwaltung aber wie folgt argumentiert und meine Steuerklasse nachträglich, also bei der einkommensteuererklärung geändert. Ich habe das ganze Jahr Steuerklasse 2, weil ich mehr als 50% unseres Haushaltseinkommens in Luxemburg verdiene. Bei der Steuererklärung hat die Steuerverwaltung aber angesetzt (und das 2 Jahre lang hintereinander), dass ich mindestens 90% unseres gemeinsamen Haushaltseinkommens in Luxemburg verdienen muss um die Steuerklasse 2 zu bekommen. Da dies nicht der Fall war wurde ich mit der Steuerklasse 1A versteuert.

Was nun? Zur Zeit habe ich daher direkt alles auf die Steuerklasse 1A geholt um nicht noch mal nach zuzahlen.

Kann ich zwar die Steuerklasse 2 wählen, darf aber dann keine Einkommensteuererklärung mehr machen?

Irgendwas läuft hier schief.


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vlp
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16 Jahren  ago  

wenn Sie wollen, können Sie mir Ihre Steuererklärung (Vorlage 400) une das deutsche Jahreseinkommenzertifikat faxen oder emailen. Fax 57 33 86 / [email protected]

etwas läuft schief wie Sie sagen .

vlp