Hallo zusammen,
wie ja schon mehrfach in dem Forum gennant, gibt es ja die Möglichkeit bestimmte Sonderausgaben in der lux. Steuererklärung geltend zu machen. Als Grenzgänger, wäre da zum einen die 90% Regelung deines persoenlichen Einkommens zu "erfüllen", und zum Anderen die +50% Regelung falls auch noch verheiratet.
Seit März08 arbeite ich nun bereits in Luxembourg - Januar und Februar habe ich meine Brötchen noch in DE verdient. Nun, habe ich vorraussichtlich das Problem, dass ich als frisch Verheirateter die 50% Regelung zwar "schaffe", jedoch aufgrund meiner Gehältern vom Januar, Februar die 90% knapp verfehlen werde. Sprich, ich koennte keinerlei Sonderausgaben geltend machen. 😥
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diese 3-4% über vielleicht Werbungskosten noch "auszugleichen", sprich dass Brutto aus DE dementsprechend noch senken zu koennen? Welche Werbungskosten auf mein in Deutschland vedientes Gehalt, lässt das Lux Finanzamt hierbei eigentlich maximal zu? :confused: Werden nur bestimmte Werbungskosten hierbei anerkannt? Irgendwas Besonderes hierbei?
Hab mir die Finger wund gegoogelt aber nix gefunden, und hoffe das jemand von Euch vielleicht in der gleichen Situation schon war und Rat weiss. Wäre ja schon irgendwo äergerlich wegen 3-4%.
Ich dank Euch allen schon mal recht herzlich im Voraus.
Ally