Hallo, ich bin bereits in einem Lohnsteuerhilfeverein und wollte nun unsere Steuererklärung machen. Nun sagte man mir dass ich mit einer Nachzahlung von ca. 1000€ rechnen müsse. Zur Erklärung, mein Mann arbeitet Vollzeit in Lux und ich arbeite Vollzeit in D, wir wohnen beide in Trier. Ist bei uns eine Einzelveranlagung sinnvoll? Ich habe mich schon Seite für Seite im www gewälzt, aber eine richtig zufriedenstellende Antwort konnte ich nicht finden. Da es hier sicherlich einige in der gleichen Situation gibt, wäre ich euch sehr dankbar für eure Erfahrungsberichte. Lg Vanessa
Hallo, Ich habe Steuerklasse 4 in D. Mein Mann verdient in Lux ca 55% des Gesamtbrutto. Habe, wie gesagt schon einiges gelesen und Verstehe nicht warum man nicht immer die Einzelveranlagung macht wenn ein Ehepartner in Lux arbeitet, da man so ja den Progressionsvorbehalt für den in D arbeitenden Ehepartner umgeht. Lg
Letztlich wird man beides ausrechnen müssen, da es sehr von der individuellen Situation abhängt.
Bei fast gleich Einkommen sollte die Zusammenveranlagung günstiger sein.
Der Grund liegt darin, dass die Progression geringer ist wie die Vorteile des Splitting Tarifs und der z.B. doppelten Werbungskosten/ Pauschbeträgen.
Am einfachsten mal beides mit Elster durchspielen.
Hallo zusammen,
die Einzelveranlagung ist definitiv die günstiger Variante für uns Grenzgänger!
Das Thema Steuerrückzahlung kommt daher, dass Mann / Frau in Deutschland öft in der günstigeren Variante unterwegs ist, Steuerklasse 4 oder 5. Um die Steuerrückzahlung zu umgehen, müsste man daher für den in Deutschland arbeiten Partner die Steuerklasse 3 wählen. Allerdings muss ich sagen, dass ich lieber Geld nachzahle, als dem Finanzamt Geld wieder aus den Rippen zu leiern. Jeder wie er will!
Gruß
Irgendwie stehe ich bei deiner Anfrage auf dem Schlauch.. Steuerklasse 4 ist doch die Einzelveranlagung... In Steuerklasse 4 gibt's du bei der deutschen Steuererklärung auch nur deine Daten an und das was du absetzen kannst. I.d.R. kommt es so zu einer Steuerrückzahlung da man von der Steuer her genauso betrachtet wird wie nicht verheiratet. Die gemeinsame Veranlagung (Ehegattensplitting) heißt die Klasse 3/5. Derjenige, der die 3 gewählt hat, zahlt weniger Steuern im Monat, der in 5 mehr. Am Ende von Jahr wird nochmal gegen gerechnet. Ist einer der Partner in L und der in D hatte über das Jahr die 3. Kommt es eigentlich immer zu einer höheren Steuernachzahlung. Bei uns ist es so das 2/3 des Haushaltseinkommen in L erwirtschaftet werden und der Partner in D hat Steuerklasse 4. Bisher war es so, dass ich in L nichts nachzahlen musste an Steuern und mein Mann in D meist eine gute Rückerstattung bekommen hat, abhängig von seinen Werbungskosten.
Aufpassen bei der Klasse 4 wenn eine Steuererklärung in Luxemburg und Deutschland gemacht wird.
Absetzen kann man etwas zu vollen Betrag nur bei Mann oder Frau, jedoch nicht bei beiden. Da der Datenzugriff zwischen Luxemburg und Deutschland online ist kann das FA prüfen ob bei der Deutschen Erklärung etwas eingetragen wurde was bereits in Luxemburg angegeben wurde.
siehe dazu: "Trotz in der Praxis oftmals synonymer Verwendung beider Begriffe,[1] ändert sich dennoch die Art der Zurechnung von Sonderausgaben (§ 9c EStG), außergewöhnlichen Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und Steuerermäßigungen nach § 35a EStG. Diese werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendung wirtschaftlich getragen hat (§ 26a Abs. 2)."