Hallo ihr Lieben,
mein Mann arbeitet in Lux, verdient mehr als 50% des Haushaltseinkommens. Ich arbeite Teilzeit in D. Geheiratet haben wir in 2011, ein Kind vorhanden, ein Eigenheim gekauft in 2011.
Für 2010 bekam mein Mann eine Rückzahlung nach der Steuererklärung, ebenfalls in 2011 (Klar, wegen der Hochzeit). Für 2012 habe ich ebenfalls eine Erklärung abgegeben: Antwort: <<< Eine Veranlagung zur Einkommenssteuer findet nicht statt, da ihr Einkommen die vom Gesetz vorgesehenen Veranlagungsgrenzen nicht überschreitet. Eine Veranlagung gemäß Art. 157ter LIR ESTG, welche die steuerbefreiten Einkünfte ihrer Ehefrau i.H.v. xxxx mit einbeziehen würde, um die Hypothekenzinsen, Sonderausgaben sowie die außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen, wäre zu ihren Ungunsten. Ihre Steuerakte wurde ab 2013 gelöscht.>>>
Auf Grund Krankheit haben ich in 2013 weniger verdient als in 2012. Mein Mann in 2013 mehr als in 2012. Auf der Bescheinigung des Lohns, des Steuerabzuges und der Vergütung der Steuerkredite ist mir nun aufgefallen, dass ganz unten bei Jahressteuerausgleich "ja" angekreuzt ist. Bedeutet dies, dass ich eine Erklärung abgeben soll?