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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung  

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stesche
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wie jedes Jahr kommt die Steuereklärung, nun blicke ich im Jahr nach der Heirat überhaupt nicht mehr durch. Letztes Jahr konnte ich ja für das Jahr der Eheschließung wählen...aber jetzt? Mein Mann arbeitet unterhalb der zul. Grenze in Lux.....ich 35 Stunden in Deutschland Steuerklasse 4. Wir haben zwei Kinder im Haushalt leben die aus erster Ehe stammen. Wenn ich jetzt Zusammenveranlagung wähle, dann muss ich ja meinen Mann als Steuerpflichtigen eintragen.....ich blicke da überhaupt nicht mehr durch. Kann mir vielleicht jemand eine ganz simple Anleitung geben?:cry::cry: Es kann doch nicht sein, dass es für den normal Sterblichen nicht ausfüllbar ist! Und wenn mein Mann doch in Lux. arbeitet...warum muss er dann überhaupt hier Angaben machen wenn ich die getrennte Veranlagung wähle????:sad:

Vielen Dank für Eure Hilfe

Steffi


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herbea
122 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo Steffi, also was meinst Du genau mit "unterhalb der zul. Grenze in Lux"?

Ob du Zusammenveranlagung wählst oder getrennte Veranlagung hängt weitgehend davon ab, was ihr alles abziehen könnt und welche Einkünfte Bei Euch/ Deinem Mann noch in D anfallen, daher auch die Pflicht zur Angabe der Einkünfte in Lu: die ist nötig um den Steuersatz bestimmen zu können. Bei einer getrennten Veranlagung wählt man am besten Steuerklasse IV, da muss man normalerweise nichts nachbezahlen.

LG herbea


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stesche
5 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo herbea,

also unterhalb der zul. Grenze meine ich die 19 Tage, die er in Deutschland arbeitet. Ich habe am WE mal versucht ältere Berichte hier durchzulesen. Also ich habe Steuerklasse IV, mein Mann hat keine Einkünfte in Deutschland. Also wird alles auf getrennte Veranlagung und Ausfüllen des Extrabogens für Grenzgänger hinauslaufen. Kann man sich den iewo herunter laden oder bekomme ich den nur direkt beim Finanzamt?

LG Steffi


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Diese Grenze von 20 Tagen bezieht sich alleine darauf, wem das Besteuerungrecht zu steht! Bei Arbeitstagen in D über 20 wird das Gehalt in LUX steuerfrei ausgezahlt und muss in Deutschland versteuert werden!

Grundsätzlich ist man zu Abgabe einer Steuererklärung in D verpflcihtet, wenn man dort ansässig (also lebt) ist. Nun ist die Frage zu klären welche Veranlagung: zusammen oder getrennt. Nehmt das bei der die Erstattung höher ist, muss man halt beides ausrechnen.

Auf alle Fälle muss die Anlage N Aus ausgefüllt werden. Die Luxemburger Einkünfte unterleigen im Fall der Zusammenvernalagung der Progression (dafür gibts auch den Splitting Tarif und "Versicherungen" und gewisse Ausgaben können auch vom Ehemann mit berücksichtigt werden).

Die Vordrucke zur Einzelveranlgung wäre die selben, allerdings wird (sofern keine weiteren Einkünfte in D) die Progression zu einer Steuer von 0 führen, da keine steuerpflichtigne Einkünfte in D vorliegen.

Gr