Habe mal eine frage wenn man neu in lux arbeitet seit 1.1 muss man dann noch für deutschland eine steuerklärunge machen für das jahr? auch wenn man in lux arbeitet kommt man da drum rum? lg danke für antwort
Wenn du in D Steuern gezahlt hast (zB Kapitalerträge), kannst du eine machen, um etwas zurückzukriegen. Wenn du keine Steuern gezahlt hast, mussst du u.U. eine machen, weil du welche zahlen müsstest (zB Mieteinnahmen). Ist natürlich nur eine Daumenregel, hängt von Milliunen Faktoren ab...
Moien,
auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen (in anderen Diskussionen): Rein rechtlich gesehen, also wenn wir mal streng nach Vorschrift gehen, MUSS ein Grenzgänger eine Steuererklärung in Deutschland machen - immer. Im Gesetz vorgesehene Ausnahmen treffen nach meinen Informationen auf uns nämlich nicht zu. Allerdings (bevor gleich die Aufschreie kommen) - viele Steuerberater sowie wohl sogar mancher FA-Mitarbeiter verneinen das. Wenn Steuerberater zum Beispiel wissen, dass ihr Klient keine Steuern zahlen müsste im Fall einer Abgabe, und auch keine Vorteile hätte, dann wird das einfach schonmal unterlassen.
Aber: Macht man in D keine Steuererklärung, und in der Zukunft kommen solche Klopper wie jetzt mit der 20 Tage Regelung auf, dann kann das deutsche FA bis zu 10 Jahre zurück gehen, und hierfür nachversteuern...
Mein Rat ist: Steuerklärung in L und in D machen, wenn in D alles OK ist, und man nichts zahlen muss, dann bekommt man einen Bescheid zurück mit 0 EUR. Aber man hat dann eben einen offiziellen Steuerbescheid hierüber...
Gruß,
C.