Hallo,
das ist jetzt meine Info die cih eben gefunden habe und so verstehe.
sie hat steuerpfl Lohn 938,-€ x 7 Monate =6566€ und sie arbeitet keine 9 MOnate in L
ich 2094 x 12=25128
= 31694€
Da liege ich unter den 36000€ wie es da steht.
oder lieg ich falsch?
Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben
Betroffen ist der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige:
der während mindestens 9 Monaten des betreffenden Jahres ununterbrochen als Arbeitnehmer in Luxemburg beschäftigt war;
oder
der mehr als 50% der beruflichen Einkünfte seines Haushalts in Luxemburg erzielt hat (für einen verheirateten nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen).
Diese Person muss eine Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) einreichen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
sein in Luxemburg steuerpflichtiges Jahreseinkommen überschreitet 100.000 Euro;
es werden gleichzeitig mehrere verschiedene in Luxemburg steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit bzw. Renten/Pensionen bezogen, die dem Quellensteuerabzug unterliegen, und das in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen beträgt mehr als 36.000 Euro bei Steuerklasse 1 oder 2 bzw. mehr als 30.000 Euro bei Steuerklasse 1A (Beispiele: Ein Steuerpflichtiger ist in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ein Renten-/Pensionsempfänger bezieht mehrere Renten/Pensionen, eine Person befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und bezieht daneben eine Rente/Pension, verheiratete und zusammenveranlagte Steuerpflichtige erhalten beide Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bzw. Renten-/Pensionseinkünfte, ein Ehepaar, bei dem ein Ehepartner berufstätig ist und der andere eine Rente/Pension bezieht, usw.);
das nicht dem Quellenabzug unterliegende luxemburgische Einkommen (wie etwa Einkünfte von einem ausländischen Arbeitgeber, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien, usw.) überschreitet 600 Euro;
das steuerpflichtige luxemburgische Einkommen umfasst, neben weiteren beruflichen Einkünften, mehr als 1.500 Euro an Tantiemen pro Jahr;
das luxemburgische Einkommen besteht ausschlieβlich aus Tantiemen, deren Bruttobetrag 100.000 Euro pro Jahr überschreitet;
der Steuerpflichtige wird von der Steuerverwaltung aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.