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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung?  

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Michael125
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13 Jahren  ago  

Hallo,

Muss man eine Steuererklärung machen wenn

Mann in L brutto 33150,-€ verdient/Jahr und Frau in L brutto (Teilzeitstelle 7 Monate jedes Jahr) 7389,90€ verdient/Jahr + 5 Monate AGL1 in Deutschl. bekommt.

Mir wurde gesagt das ab 58.000€ Einkommen (von beiden) eine Steuererklärung gemacht werden müsste.


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Kurtis
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13 Jahren  ago  

Hallo Michael125,

dann ist dir das falsch gesagt worden bzw. es wird immer wieder falsch verstanden ... Du bist verpflichtet, wenn verheiratet und beide erhalten ein Einkommen (Gehalt oder Rente) aus Luxemburg - siehe: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4647-steuererklarung-fr-grenzganger-option-oder-pflicht.html


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Michael125
209 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo,

das ist jetzt meine Info die cih eben gefunden habe und so verstehe.

sie hat steuerpfl Lohn 938,-€ x 7 Monate =6566€ und sie arbeitet keine 9 MOnate in L ich 2094 x 12=25128 = 31694€

Da liege ich unter den 36000€ wie es da steht.

oder lieg ich falsch?

Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben Betroffen ist der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige:

der während mindestens 9 Monaten des betreffenden Jahres ununterbrochen als Arbeitnehmer in Luxemburg beschäftigt war; oder der mehr als 50% der beruflichen Einkünfte seines Haushalts in Luxemburg erzielt hat (für einen verheirateten nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen).

Diese Person muss eine Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) einreichen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

sein in Luxemburg steuerpflichtiges Jahreseinkommen überschreitet 100.000 Euro;

es werden gleichzeitig mehrere verschiedene in Luxemburg steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit bzw. Renten/Pensionen bezogen, die dem Quellensteuerabzug unterliegen, und das in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen beträgt mehr als 36.000 Euro bei Steuerklasse 1 oder 2 bzw. mehr als 30.000 Euro bei Steuerklasse 1A (Beispiele: Ein Steuerpflichtiger ist in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ein Renten-/Pensionsempfänger bezieht mehrere Renten/Pensionen, eine Person befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und bezieht daneben eine Rente/Pension, verheiratete und zusammenveranlagte Steuerpflichtige erhalten beide Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bzw. Renten-/Pensionseinkünfte, ein Ehepaar, bei dem ein Ehepartner berufstätig ist und der andere eine Rente/Pension bezieht, usw.); das nicht dem Quellenabzug unterliegende luxemburgische Einkommen (wie etwa Einkünfte von einem ausländischen Arbeitgeber, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien, usw.) überschreitet 600 Euro; das steuerpflichtige luxemburgische Einkommen umfasst, neben weiteren beruflichen Einkünften, mehr als 1.500 Euro an Tantiemen pro Jahr; das luxemburgische Einkommen besteht ausschlieβlich aus Tantiemen, deren Bruttobetrag 100.000 Euro pro Jahr überschreitet; der Steuerpflichtige wird von der Steuerverwaltung aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.


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Kurtis
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13 Jahren  ago  

Hallo Michael125,

da ich kein Steuerberater bin und daher ebenfalls auf frei zugängliche, allgemeine Infos zugreife, kann ich dir deine dich speziell betreffende Detailfrage leider nicht abschliessend beantworten. VG


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Michael125
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13 Jahren  ago  

gibt es Erfahrungen euerseits?