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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung  

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Hacki1
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14 Jahren  ago  

Hallo, ich habe mal ne Frage: Da ich beabsichtige nach Deutschland zu ziehen, aber weiterhin in Luxembourg beschäftigt bleibe, und auch dort meine Sozialabgaben sowie Steuern entrichte, sowie meine luxemburger Nationalität beibehalte, stellt sich mir folgende Frage in punkto Steuererklärung:

Wenn ich alleine in Deutschland meinen Hauptwohnsitz habe, heisst dort angemeldet bei der Gemeinde und keine Adresse mehr in Luxemburg habe, muss ich dann auch eine Steuererklärung in Deutschland machen obwohl ich dort kein Einkommen beziehe? Denn ein Freund sagte mir das ich zum erstellen meiner Steuererklärung als Luxemburger wohnhaft in Deutschland auch eine Adresse in Luxemburg haben muss. Und auch wenn ich nur ein Luxemburger Konto habe.

Kann mir bitte jemand in dieser Frage weiterhelfen, vielen Dank!!:confused:


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CaptainHook
632 Messages

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14 Jahren  ago  

Wenn du neben deinem Lohn noch weitere Einkünfte hast, wie z.B. Mieteinahmen, Zinserträge über der Freigrenze, Gewinne aus priv. Veräusserungsgeschäften, dann musst du auch in D eine Steuererklärung abgeben. Sonst nicht.

Regel: Arbeistlohn aus nichtselbst. Arbeit => in Lux. zu versteuern. Restliches "Welteinkommen" => in D. zu versteuern.


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Hacki1
21 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo Capitain Hook vielen Dank für deine Meldung. Habe allerdings noch ne Frage, vielleicht weiss du darauf auch ne Antwort: Gelten dir von Dir erwähntenAuflistungen auch wenn mein Konto ausschliesslich in Luxemburg habe?


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revolting
81 Messages

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14 Jahren  ago  

hehe..

na klar gelten die.

sonst gäbe es nur Konten auf Cayman Island... 😉


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oernie
1261 Messages

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14 Jahren  ago  

aber Zinseinkünfte auf Konten in Luxemburg werden an der Quelle besteuert.


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CaptainHook
632 Messages

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14 Jahren  ago  

Genau, natürlich gelten die Zinseinkünfte weltweit, egal wo du dein Konto hast. Der Ertrag ist in D zu versteuern.

Wenn du in D wohnst, holst du dir am besten vom Finanzamt eine Freistellungserklärung von der EU-Zinssteuer, die du deiner Bank in Lux. gibst und versteuerst dann später in der Steuererklärung in D die Zinserträge. An der Quelle in Lux. wird dann nichts abgezogen.

Ohne diese Erklärung wird dir die EU-Zinssteuer in Lux. abgezogen, die du dann in der deutschen Steuererklärung wieder gegenrechnen/ evtl. teilweies zurückholen kannst. Besser also gleich freistellen lassen.

Die EU-Zinssteuer ist KEINE Abgeltungssteuer, d.h. du musst trotzdem in D versteuern.