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Diesel wird in Luxemburg billiger
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärungen in D und Lux  

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Louis11
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

Ich werde dieses Jahr Steuererklärungen in D und Lux abgeben (müssen).

 

Das erste Halbjahr zählt durch die Ausnahmeregelung voll zu Lux, die zweite anteilig.

 

Nun habe ich die folgenden Fragen, vielleicht kennt sich jemand aus:

 

1) ich habe vor dem ersten Tag in D im Juli einen Bonus erhalten. Gebe ich den a) komplett nach Lux, da er sich nur auf Lux Tage bezieht oder b) anteilig nach D auf Basis der prozentualen Arbeitstage in D (auch wenn alle Tage in D erst nach Bonuszahlung anfielen)?

 

2) wie verteilen sich die Tage für die Pendlerpauschale? a) logisch: alle Tage in Lux, 0 in D b) alternativ: Verteilung der gependelten Tage anteilig auf D

 

3) ich versteuere im Moment in Lux einen geldwerten Vorteil für die Cheque Repas von 50,40 (18 x 2,80 Eur) monatlich. a) Akzeptiert D diesen Wert auch, oder b) muss ich da den vollen Wert von 194,40 EUR versteuern?

 

Vielen Dank schon mal!

 

 


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flyskybus
143 Messages

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2 Jahren  ago  

Du musst deine gesamten luxemburgischen Einnahmen auf der deutschen Steuerklärung angeben. Daraus errechnet das Finanzamt deinen deutschen Steuersatz.

Genauso musst du deine gesamten deutschen Einnahmen auf der luxemburgischen Steuerklärung angeben. Daraus berechnet das Steueramt dann deinen luxemburgischen Steuersatz. 

Alles in allem, ergibt sich eine nicht unbeträchtliche Steuerschuld.

Hättest du alles in DE oder in LU würde sich die Sache vorteilhafter gestalten.

In meinem Fall habe ich mehrfach reklamiert, bekam aber als lapidare Antwort vom Vorsteher der Steuerkasse nur zu hören: " Wir wissen, dass es nicht ganz korrekt ist, aber es ist nun mal so".

Wenn du einen Anwalt als guten Bekannten hast, würde ich den mal fragen ob er dir das Dossier für einen freundschaftlichen Preis bearbeiten kann.


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2 Jahren  ago  

1 - siehe Broschüre FA Trier

2 - Km gehen auf die Tage wo die angefallen sind, km von Lu Tagen nach Lu, km von D Tagen nach D

3 - dein eigener Anteil wird atürlich weder in D noch in LU versteuert.