Naja, deine Situation ist ja sehr simpel:
Wenn beide Verträge schon länger als 10 Jahre laufen, bleiben die bisherigen Steuervorteile in jedem Fall bestehen, völlig egal was du mit dem angesparten Geld machst (also z.B. am Ballermann versaufen). Wenn die Kohle nicht zu eigenen wohnwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Sondertilgung des Kredits) genutzt wird, dann werden dem "Zweckentfremder" in Zukunft keine steuerlichen Absetzmöglichkeiten für seine Bausparvertragsbeiträge mehr gewährt. Aber einen weiteren Vertragsabschluss scheinst du ja gar nicht zu planen. Insofern ist es noch nicht mal nötig, bei der Steuererklärung überhaupt einen Nachweis zu erbringen, wie das ausbezahlte Kapital verwendet wurde, denn nachzuversteuern ist dann in keinem Fall etwas.
Das geht alles klar hervor aus:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/logement/acquisition/aides-indirectes/epargne-logement.html
Was aber u.a. eine wesentliche Frage in dem Zusammenhang ist, die hier einem anscheinend niemand beantworten kann:
Dürfen Beiträge für zukünftige Bausparverträge auch noch abgesetzt werden, wenn das ausbezahlte Bauspar-Kapital in Raten für Tilgungen verwendet wird und eben bei Auszahlung noch kein Nachweis über die Verwendung des vollen Betrags erbracht werden kann ?
bzw.
um die steuerliche Absetzmöglichkeit sich zu erhalten, muss der ausgezahlte Betrag direkt verwendet werden für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke ? Falls ja, welche exakten Fristen gelten ?
Was passiert mit der zukünftigen steuerlichen Absetzbarkeit, wenn nur ein Teil der Bausparsumme für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke bennutzt wird ?
usw.
Was mir gar nicht einleuchtet: Wieso willst du denn deinen Bausparvertrag auflösen, schätze mal die Verzinsung liegt bei > 3%. Am freien Kreditmarkt bekommt man ohne Probleme Kredite für < 2%. Ich spiel in so einer Situation lieber "Bank", und kassiere noch die Differenz von Bausparverzinsung und Kreditzins.