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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung oder Lohnausgleich beantragen?  

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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  

Guten Tag zusammen,

ich bin nur knapp 1 Jahr berufstätig in Luxemburg, d.h. ich habe zum Mai 2019 in Luxemburg angefangen zu arbeiten.

Laut Verdienstzettel habe ich in Luxemburg in den 8 Monaten im Jahr 2019 knapp 32kbrutto verdient. Davon sind knapp 3,5k jeweils an Sozialkasse und Lohnsteuer abgeführt wurden.

mir wurde nun empfohlen, eine Steuererklärung zu machen, da ich einiges an bezahlter lohnsteuer wohl zuruckbekäme.

ich wohne in Deutschland, pendle 44km zum Kirchner, bin ledig, 30 Jahre. Und außer ein provathaftpflicht hab ich keine bauspaerplane oder sonstige Sachen die anzugeben waere

 

da, wenn ich einmal die Erklärung mach, immer machen muss, wollte ich fragen ob sich das a)Lohnt oder ich b) besser einen Antrag auf Lohnausgleich stellen soll?

viele Grüße pean


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4 Jahren  ago  

du bist eh zu spät dran, Nur LoJa geht noch.


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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  

Das ist dichtmacht richtig. meine Steuererklärung wäre freiwillig und hat daher nicht bis zum 31.03 eingereicht sein müssen 


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Vera79
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4 Jahren  ago  

"dichtmacht" ???? Manchmal verstehe ich die Jugend nicht mehr so ganz .... 


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obitwo
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4 Jahren  ago  

Das "Dichtmachen" verzögert sich dieses Jahr:

"Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist in Luxemburg gewöhnlich der 31 .März. Allerdings ist diese Frist grundsätzlich keine Ausschlussfrist, wie man sie Deutschland kennt. Ein Versäumen hat daher keine Konsequenz. Diese Frist wurde von der Verwaltung dennoch auf den 30.6.2020 verschoben."

http://www.wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuerninluxemburg/

 


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4 Jahren  ago  

Ich bezog mich jedoch nicht auf den Abgabetermin, sondern auf das Datum der Arbeitsaufnahme in Luxemburg 2019.


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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Pe Ta An

Das ist dichtmacht richtig. meine Steuererklärung wäre freiwillig und hat daher nicht bis zum 31.03 eingereicht sein müssen 

Das sollte : das ist doch nicht richtig heißen. Handy hat versagtm ich vergessen Korrektur zu lesen und editieren konnte ich es auch nicht (geht das überhaupt?).

 

 

Ansonsten, sehe ich das doch richtig, dass ich meine Erklärung, da sie ja freiwillig ist, jederzeit noch machen kann.

 

Die Sache ist nur, lohnt sich das im Hinblick auf die Zukunft, da ich fortan jährlich eine Erklärung machen muss?

Oder besteht die Möglichkeit, das Geld, das ich über die Steuererklärung zurückbekommen würde, auch über den Lohnausgleich zurückbekommen würde.

 

LG


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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  

@ Benutzer "INFO": Wann hätte ich denn sonst, wenn im Jahr 2019 die Arbeit aufgenommen, die Steuererklärung machen sollen, wenn nicht im Jahr 2020?

 


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4 Jahren  ago  

Du hättest 2019 nur maximal 50 Tage mit Einkommen außerhalb Luxemburg haben dürfen, grob Mitte März hättest du in Luxemburg anfangen müssen, du hast aber im Mai angefangen und darum warst du zu spät dran.


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4 Jahren  ago  

Noch ein kleiner Hinweis:

1. du kannst die Steuererklärung simulieren und schauen was es bringt.

2. in nicht ferner Zukunft wird die Abgabe einer Steuererklärung eh für jeden Pflicht, du kannst es also schon mal als Übungsphase betrachten


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4 Jahren  ago  

Und hier noch das Zitat von guichet.lu

"Zwecks Berechnung der 90-%-Quote sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, lediglich in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen. "


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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  

Ich war zuvor an der Uni Trier ohne Einkommen in Deutschland.

 


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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  

Wo finde ich denn den Simulator?


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Pe Ta An
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4 Jahren  ago  

Der lohnrechner hier auf der seite taugt meiner meinung nach nichts.

bei meinem bruttogehalt und allen vorzügen, abzügen etc spuckt er was ganz anderes heraus als ich tatsächlich auf meinem lohnzettel sehe.