Hallo,
eine Frage als Neuling in Luxemburg und bald verheiratet:
Wir arbeiten beide in Luxemburg. Habe ich es richtig verstanden, dass wir bei Wahl der Steuerklasse 2 verpflichtet sind, jährlich eine Steuererklärung abzugeben? Bei Steuerklasse 1 hingegen nicht?
Trifft dies zu, könnte man mit Steuerklasse 1 eine Steuererklärung abgeben, ohne im nächsten Jahr wieder dazu verpflichtet zu sein?