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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung Luxemburg bei >19 Auslandstagen  

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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vielleicht kommt hier der ein oder andere Jahr jedes Jahr drüber und weiß es ganz sicher.Dürfen folgende Positionen zu 100% angeben werden oder nur anteilig

  • Fahrtkosten
  • Bausparverträge (regulär 1344 Euro Obergrenze)
  • Versicherungen (regulär 672 Euro Obergrenze)

Viele Grüße


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Versicherungen und BSK voll werden voll angerechnet. Fahrtkosten weiß ich nicht genau.

aber Grundsätzlich erst mal alles abgeben. Angeben darf msn alles. Die Frage ist was anerkannt wird.


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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Perfekt vielen Dank, mehr habe ich eh nicht.noch eine grundsätzliche Frage: ich kann mich nur wie ein in Lux Ansässiger gleichstellen lassen wenn ich <50 Auslandstsge habe oder mein Lohb den ich im Ausland versteuern muss <13k (wahrscheinlich brutto oder?) ist oder lese ich das falsch?

Sprich ich muss also wirklichen darauf achten dass meine AT nicjt über 50 gehen?

Muss für 2022 erstmalig einen Teil in D versteuern und daher ergibt sich halt die ein oder andere Frage 


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2 Jahren  ago  

Geichstellung ist 90% bzw <13k Brutto Einkommen außerhalb von Luxemburg.


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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Wieso in dem Formular steht doch auch was mit 50 AT?!


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Fredde
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2 Jahren  ago  

90% oder 13K oder 50Tage, korrekt.

Das ist ein inklusives Oder!


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Um korrekt zu sein maximal 50 Tage.


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2 Jahren  ago  

Wenn du < 50 Tage bist aber über 13k Brutto b ist der Käse leider gegessen.


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Di Kay
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2 Jahren  ago  

Ja was denn nun? Der eine sagt so der andere so. Hätte das aber auch so wie Fredde interpretiert.


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Ich frage mich, wo hier das Problem liegt. Es steht doch ganz klar in den Steuerformular 100!

---->

 Nichtansässige Steuerpflichtige können den ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, wenn mindestens eine der folgenden Angleichsbedingungen erfüllt ist (bei nichtansässig verheirateten Steuerpflichtigen muss mindestens einer der Ehepartner die Bedingung unter A. oder B. erfüllen und der Antrag muss gemeinsam durch Unterzeichnung beider Ehepartner auf Seite 20 gestellt werden) :

322 A. mindestens 90% des Welteinkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig (Festsetzung des Satzes gemäß Felder 325 bis 327)

(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);

323 B. die nicht in Luxemburg steuerpflichtigen Gesamteinkünfte müssen weniger als 13 000 € betragen;

 

 


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

Entschuldigung, wenn ich hier auch nochmal nachfrage, aber den Aspekt mit den 13t habe ich bisher nicht bedacht, weil alle immer nur vom unterschiedlichen Grenzsteuersatz sprechen.

Da ich kein Datenbänkler bin (inklusives oder?)...  😉

Mann muss also ENTWEDER A ODER B erfüllen?

A 90% Welteinkommen in Lux UND max 50 Tage in DB max 13T in D versteuerbares Einkommen (wobei die homeoffice-Tage zu dem Einkommen aus Zinsen, PV, Miete usw dazuzählen?)


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Das heisst man muss einfach nur eines der drei Kriterien erfüllen.

Kann aber natürlich auch mehrere erfüllen.

 


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

Weshalb?Es steht doch in dem Formular "...muss mindestens einer der Ehepartner die Bedingung unter A. oder B. erfüllen"

Also A oder B muss erfüllt sein.

Und 90% Welteinkommen und 50 Arbeitstage stehen beide unter A, also müssen die doch beide erfüllt sein, damit A erfüllt ist?

Also ich würde es lesen, es muss erfüllt sein90% UND 50 TageODER13t

?


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

hmmm... vor und hinter dem ODER sollten Zeilenumbrüche stehen 😉


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2 Jahren  ago  

Du musst entweder 322A oder 323B erfüllen und ja unter 322A hat die 90% und das Einkommen welches 50 AT entspricht. Hier muss man halt aufpassen das es um das Einkommen geht welches 50 AT entspricht, wer zb in Deutschland einen zweiten Job hat der kann halt nicht noch zusätzlich die 50 AT HO voll ausschöpfen.

Und nein, Mieten oder PV Einnahmen fallen nicht darunter da es sich dabei nicht um "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit" handelt.