Hallo liebe Pendler*innen,
ich möchte meiner Steuererklärung für 2023 selbst erstellen und bräuchte einmal Hilfe bei meiner Situation: Ich wohne in DE, arbeite in LUX und bin geschieden seit März 2022 und befinde mich aktuell in der (zugegebenermaßen sehr guten) Steuerklasse II 0 (glaube sie heißt so) mit sehr wenig Lohnsteuerabzug. Sie heißt auch "geschieden/verwitwet unter 3 Jahren". Da ich in 2022 geschieden wurde, kam ich erst im Januar 2023 in den Genuss der Klasse.
Somit müsste sie für 2023, 2024 und 2025 gelten. Sehe ich das richtig?
Sitze nun an der Steuererklärung und weiß nicht genau, ob ich die Gleichstellung beantragen muss oder eben nicht. Möchte in keine "Falle" tappen und natürlich nicht Steuern nachzahlen durch einen Fehler beim ausfüllen. Es gibt ja diesen Paragraph 157ter L.I.R. (Gleichstellung mit Ansässigen). Ist die Erklärung so auszufüllen oder regulär (ohne Gleichstellung)? Hoffe es ist verständlich, was ich meine.
Und noch eine Frage: Ist diese (gute) Scheidungs-Steuerklasse kombinierbar mit Kind auf der Steuerkarte (ich wurde im November 2023 Vater einer Tochter). Die Steuerklasse mit Kind st ja die 1a. Dies würde dann aber auch bedeuten aber auch, dass die Scheidungs-Klasse dann verloren ist, richtig? Somit besser auf Kind auf der Steuerkarte bzw. Steuererklärung verzichten, dafür in der II 0 bleiben. Korrekt?
Danke für eure Rückmeldungen und die Hilfe!!