Eine Checkliste hier:
https://lcgb.lu/files/2020/02/2021-Tract-Checklist-Declaration-dimpots-A4-DE.pdf
Und eine Anleitung dazu hat mir gut gefallen vom LCGB:
https://lcgb.lu/files/2020/03/2019-Einkommenssteuererklärung-DE-web.pdf
Das PDF-Formular für die Steuererklärung (Vordruck 100 D) kannst Du hier laden:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/specificites-fiscales-frontaliers/specificites-contribuable-allemand.html
Und ob und wieviel Steuern Du dann bezahlen müsstest kann man hier vorab berechnen:
https://impotsdirects.public.lu/fr/baremes/personnes-physiques.html
Die Luxemburger Steuererklärung sieht für alleinstehende generell Freibeträge vom Brutto vor für
- 540 EUR Werbungskosten (pro Familienmitglied
- 2574 EUR Fahrkosten (wenn man aus D nach Lux fährt)
und wenn man diese 3.114 EUR vom Brutto in Abzug bringt, kann man die zu zahlende Steuer dann mit dem Rechner oben berechnen.
Im zweiten Schritt sind dann weitere Beträge absetzbar, in der nachgewiesenen Höhe mit Maximalbeträgen von (pro Haushaltsmitglied jeweils)
- 672 EUR für Versicherungen und Zinsen
- 672 EUR für Bausparen (bei jüngeren Kindern ggf. das Doppelte)
- bis zu 3.200 EUR zusätzliche private Altersvorsorge in ein spezielle Luxemburger System, das dann ab Endalter 60 ausgezahlt wird
- bis zu 1.200 EUR für ggf. noch ein Altersvorsorge-Vertrag vom Arbeitgeber, für die aus dem eigenen Lohn bezahlten Mitarbeiter-Anteile daran
- Sonstige Freibeträge, z.B. für ein E-Bike oder Auto mit elektrischen Antrieb/Hybrid
- generell können auch die Sozialversicherungs-Beiträge abgezogen werden (für Rente und Krankenversicherung, nicht für Arbeitslosigkeits-Vers. oder Pflege-Vers.)
Nach Abzug dieser Sonderausgaben ergibt sich dann die Einkommens-Summe, die der Versteuerung unterzogen wird. Und wieviel Steuern die Ausnutzung dieser zusätzlichen Sonderausgaben erspart kann man dann jeweils mit dem Steuerrechner nachvollziehen und sehen ob und wieviel sich z.B. ein Bausparvertrag lohnt.
Mir gefällt das Luxemburger Berechnungsverfahren wesentlich besser als das komplexe Berechnungsverfahren in D. Leider hat Luxemburg hier aber seit 2018 massiv "vereinfacht", sodass man heute i.d.R. weniger Erstattung erwarten kann als vor 2018. Speziell für verheiratete Arbeitnehmer in der Situation das 1 Partner in Lux und der zweite nicht in Lux arbeitet. Hier kommt es dann seit 2018 trotz eines Doppelbesteuerungs-Abkommens, was genau das ja verhindern sollte, zur Doppelbesteuerung des Einkommens des Ehepartners, der nicht in Lux arbeitet, indem zur Ermittlung des Steuersatzes das nicht-Lux-Einkommen auf das in Lux verdiente Einkommen addiert wird, um so einen höheren Steuersatz anzuwenden.